EU-Taxonomie

EU-Taxonomie & CSRD: Handlungsempfehlungen & Ausblick

Veröffentlicht: 5. September 2023 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 2-2023
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Die Zeit drängt. Die Implementierung der EU-Taxonomie und die Umsetzung geeigneter Prozesse für die Datenerhebung erfordern Kapazitäten personeller, zeitlicher und auch finanzieller Natur, etwa durch den Einsatz von neuer Software. Es ist zu beachten, dass die Angabepflichten aus der TaxVO für sich genommen bereits sehr detailliert sind und dennoch nur einen Teil der ab 2024 bzw. 2025 vollständig anzuwendenden Regelungen gemäß der CSRD darstellen.

 

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die CSRD bereits ab 2024 anzuwenden. Diese Unternehmen haben seit 2021 bereits Erfahrungen mit den Angaben der EU-Taxonomie sammeln können bzw. müssen, sodass für sie nicht sämtliche Angaben in einem Berichtsjahr neu sind. Dies ist bei den neu in den Anwenderkreis aufgenommenen Unternehmen anders. Sie müssen sämtliche Angaben gleich im ersten Jahr machen, was u. a. ein Grund für die Verschiebung der Anwendung der CSRD und damit auch der EU-Taxonomie für die Berichterstattung dieser Unternehmen vom Geschäftsjahr 2023 zum Geschäftsjahr 2025 war.

Wir empfehlen daher dringend, sich rechtzeitig mit der EU-Taxonomie-Verordnung und der CSRD auseinanderzusetzen. Unternehmen sollten sobald wie möglich entsprechende Kapazitäten schaffen, um sich diesen Themen zu widmen. Hierzu gehört vor allem ein interdisziplinäres Projektteam aus den Bereichen „Produktion“, „Einkauf“, „Controlling“, „Rechnungswesen“ und „IT“ unter der Leitung der Geschäftsführung. Personelle Zuständigkeiten sind festzulegen. Mittels einer Bestandsaufnahme müssen Differenzen der gegenwärtigen Prozesse und Berichtsstrukturen gegenüber der künftigen Berichterstattung offengelegt werden, um eine (ggf. konzernweite) Datenverfügbarkeit sicherzustellen und um einen aufgrund dessen notwendigen Anpassungsbedarf zu erkennen. Hinsichtlich der EU-Taxonomie empfiehlt es sich, das Unternehmen in einzelne Geschäftsbereiche oder Segmente zu unterteilen, um diese anschließend weiter nach einzelnen Aktivitäten zu differenzieren. Auch hieraus lässt sich oftmals ableiten, welche Informationen noch einer systemseitigen Bereitstellung bedürfen.

Hilfestellung zur Annäherung an die Thematik leistet die Europäische Kommission mit dem „EU Taxonomy Navigator“. Das Tool „EU Taxonomy Compass“ bietet einen Einstieg in die Inhalte der EU-Taxonomie, indem es die technischen Bewertungskriterien zur Erreichung der Taxonomiekonformität zunächst für die ersten beiden Umweltziele optisch für den Nutzer aufbereitet. Der „EU Taxonomy Calculator“ erleichtert die Berechnung der KPIs anhand mehrerer Erfassungsschritte und speist die Ergebnisse in einen als Tabellenkalkulation exportierbaren Meldebogen.

Ausblick

Die Umwelttaxonomie unterliegt einer fortlaufenden Entwicklung – und zwar sowohl hinsichtlich der Änderung bereits erfasster Tätigkeiten als auch durch Hinzunahme neuer Tätigkeiten. Unternehmen müssen daher für jedes Berichtsjahr aufs Neue prüfen, ob die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten unverändert der EU-Taxonomie unterliegen oder eventuell neu in die EU-Taxonomie aufgenommen wurden. Neben ökologischen Aspekten spielen aber auch soziale Themen eine Rolle, etwa bei der Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Daher hat eine Expertengruppe bereits im Februar 2022 ihren Abschlussbericht für die Einführung einer Sozialtaxonomie veröffentlicht, die neben die Umwelttaxonomie treten wird. Diese Sozialtaxonomie soll der EU-Kommission als Entscheidungsvorlage für die Einführung eines Klassifizierungssystems für sozial nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten dienen. Die Funktionslogik gleicht dabei der zuvor dargestellten Umwelttaxonomie. Im Zentrum stehen drei Sozialziele:

  • menschenwürdige Arbeit,
  • angemessene Lebensstandards und Wohlbefinden der Verbraucher sowie
  • eine inklusive und nachhaltige Gemeinschaft und Gesellschaft.

Mit der geplanten Sozialtaxonomie kommen auf Unternehmen weitere Berichtspflichten zu.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

News

 

Rundschreiben
Nachhaltigkeit 2-2023

Veröffentlicht: 5. September 2023

EU-Taxonomie

alle Artikel

Kostenloser ABO-SERVICE für Rundschreiben

Möchten Sie immer gut informiert sein? Dann nehmen Sie unser Serviceangebot für Rundschreiben in Anspruch. Einblicke in steuerliche und rechtliche Veränderungen mit Perspektiven für neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Abo bestellen