EU-Taxonomie

Grundlagen der EU-Verordnung 2020/852 für umweltverträgliche & nachhaltige Wirtschaft

Veröffentlicht: 5. September 2023 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 2-2023
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Um Wirtschaftstätigkeiten klassifizieren zu können, werden in der EU-Verordnung 2020/852 Ziele festgelegt, deren Erreichung eine umweltverträglichere und nachhaltigere Wirtschaft ermöglichen soll. Diesen Zielen werden Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet. Es handelt sich um folgende Ziele:

 
  1. Das Ziel Klimaschutz beschreibt die Vorgehensweise, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu seiner Begrenzung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu unternehmen. Es leitet sich unmittelbar aus dem Pariser Klimaschutzabkommen ab und umfasst insbesondere Bemühungen zur Ursachenbekämpfung des Klima­wandels durch Emissionsminderungen, z. B. durch den Ausbau klimaneutraler Mobilität oder durch die Umstellung auf die Nutzung erneuerbarer Materialien nachhaltiger Herkunft.
  2. Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert unter dem Ziel Anpassung an den Klimawandel den Vorgang der Anpassung an den tatsächlichen und den erwarteten Klimawandel und dessen Auswirkungen. Vor allem die Verringerung und Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Natur, Menschen, Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerte wird hier adressiert. Es sind insbesondere Anpassungslösungen gefragt, etwa die Sicherung von überflutungsbedrohten Produktionsstätten oder die Speicherung von Regenwasser in dürreanfälligen Regionen.
  3. Unter nachhaltiger Nutzung und dem Schutz von Wasser- und Meeresressourcen wird die Verbesserung des Gewässerzustandes bzw. die Vermeidung einer Verschlechterung, wenn bereits ein guter Zustand erreicht wurde, verstanden. Hiermit adressiert werden insbesondere Risiken etwa durch die Kontamination mit Chemikalien oder Mikroplastik, die Sicherstellung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und die Verbesserung der Wasserbewirtschaftung.
  4. Mit einem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft soll erreicht werden, dass der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen möglichst lange erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird. Die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt, das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe sollen in allen Phasen des Lebenszyklus minimiert werden.
  5. Das Ziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung hat eine Reduktion der durch menschliches Handeln bewirkten Zuführung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden vor Augen, da diese zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit, von Sachwerten oder der Umwelt führen oder führen können.
  6. Die Vielfalt verschiedener Lebensformen wie Tiere und Pflanzen und ihrer Ökosysteme sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sollen durch das Ziel Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme sichergestellt werden.

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiekonform und somit als ökologisch nachhaltig, wenn sie zu mindestens einem dieser Ziele einen wesentlichen Beitrag leistet, zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele führt (sog. „Do No Significant Harm“-Ansatz, kurz: DNSH-Ansatz) und ein gewisser sozialer Mindestschutz gewährleistet ist. Ob eine Taxonomiekonformität vorliegt, ergibt sich aus sog. technischen Bewertungskriterien (TBK). Diese sind normiert in delegierten Rechtsakten, die die Taxonomie-Verordnung ergänzen. Aufgrund der Komplexität der Entwicklung eines solchen Klassifizierungssystems verfolgt die EU einen schrittweisen Ansatz. Der „Delegierte Rechtsakt Klima“ für die beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ ist bereits seit Dezember 2021 in Kraft, der „Delegierte Rechtsakt Umwelt“ adressiert die weiteren vier Umweltziele und wurde im Sommer 2023 von der EU-Kommission verabschiedet.

Unternehmen, die unter eine nichtfinanzielle Berichtspflicht fallen, müssen erläutern, wie und in welchem Umfang ihre Geschäftstätigkeit mit taxonomiekonformen Tätigkeiten in Verbindung steht. Hierzu müssen Unternehmen neben qualitativen Informationen – wie der Beschreibung der Vorgehensweise bei der Ermittlung und Zuordnung der Umweltziele – drei explizit in der TaxVO vorgegebene Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) offenlegen. Es handelt sich um

  • a) den Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind, und
  • b) den Anteil ihrer Investitionsausgaben („CapEx“) und, soweit zutreffend, den Anteil der Betriebsausgaben („OpEx“) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.

Die Art und Weise, wie über die Taxonomiekonformität berichtet werden muss, die Berechnungsweise der KPIs und die Darstellung der Ergebnisse in einem Meldebogen sind in einem weiteren delegierten Rechtsakt ausdrücklich vorgegeben.

Nachfolgend haben wir in Abbildung 1 eine Auswahl der wichtigsten im Rahmen der Umsetzung der EU-Taxonomie veröffentlichten Rechtsgrundlagen zusammengestellt Die Übersicht wird in den nächsten Jahren um weitere, neue delegierte Rechtsakte zu erweitern sein, da die EU-Taxonomie seitens des EU ausdrücklich als „lebender“ Prozess ausgestaltet ist. So werden in den nächsten Jahren weitere als nachhaltig einzustufende Tätigkeiten hinzukommen, aber auch aufgrund technischer Entwicklungen bislang als nachhaltig eingestufte Tätigkeiten wieder aus den Katalogen herausfallen. Die TaxVO selbst gibt für eine Überprüfung der Tätigkeiten bereits einen Zeitraum von maximal drei Jahren vor. Es ist aber davon auszugehen, dass eine Änderung bei Tätigkeiten auch in kürzeren Abständen vorgenommen werden kann und vermutlich wird.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

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Veröffentlicht: 5. September 2023

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