Darstellung der KPIs in der nichtfinanziellen Berichterstattung
Veröffentlicht: 5. September 2023
aus
Rundschreiben Nachhaltigkeit 2-2023
Von:
Anna Margareta Gehrs,
Sebastian Behrens
Die ermittelten KPIs „Umsatzerlöse“, „Investitionsausgaben“ und „Betriebsausgaben“ sowie ergänzende qualitative Informationen sind in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufzunehmen. Die Darstellung erfolgt für die drei KPIs jeweils gesondert in Form eines in Anhang II des delegierten Rechtsaktes zu Art. 8 dargestellten Meldebogens innerhalb des Lageberichts. Die Offenlegungspflichten nach EU-Taxonomie sind integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. Daher gilt auch für die KPIs die Pflicht zur Überleitung in das maschinenlesbare Berichtsformat ESEF (European Single Electronic Format). Die bislang offenzulegenden Meldebögen wurden in dem letzten zur EU-Taxonomie veröffentlichten delegierten Rechtsakt angepasst.
Begleitende Informationen sollen die Transparenz der veröffentlichten KPIs erhöhen und deutlich machen, wie die Ermittlung erfolgte, und sie gleichzeitig in einen Kontext einbetten, damit Berichtsleser diese leichter interpretieren können. Flankiert werden sollen die KPIs u. a. von folgenden Angaben:
- Rechnungslegungsgrundsätze
Es ist zu erläutern, wie die Umsatzerlöse sowie Investitions- und Betriebsausgaben definiert und ermittelt werden. Es sollte ein Verweis auf die dazugehörigen Bilanz- und GuV-Posten erfolgen. Änderungen in der Ermittlungsweise im Vergleich zum Vorjahr sind ebenso zu erläutern wie die dazugehörigen angepassten Vergleichszahlen. Bei Änderungen eines „CapEx-Plans“ sind die Hintergründe und Auswirkungen zu erläutern. Zudem ist die Anpassung der KPIs für jedes vergangene Berichtsjahr darzustellen, das von dem Plan abgedeckt wird.
- Anwendung der Regulierung
Unternehmen sollten darstellen und erläutern, wie sie die Übereinstimmung mit den Kriterien für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ermittelt haben.
- Beitrag zu mehr als einem Umweltziel
Sofern eine Wirtschaftstätigkeit zu mehreren Umweltzielen beiträgt, ist die Grundlage für die Aufteilung der KPIs auf diese Umweltziele nebst der Vermeidung von Doppelerfassungen zu erläutern. Wenn ein Unternehmen beschließt, die KPIs nur einem Umweltziel zuzuordnen, anstatt sie auf mehrere aufzuteilen, sollte dies zusammen mit einer Begründung offengelegt werden.
Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW
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