Interessantes aus dem Arbeitsalltag

Tätigkeit als gerichtlich bestellter Prüfer über die Angemessenheit einer Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out

Aus unserer Bewertungspraxis

Die Bremer Kreditbank AG, Bremen, (BKB) beabsichtigte als Hauptaktionärin die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg, (OLB) im Rahmen des sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG.

Unsere Kanzlei (Herr Kastrup, in seiner Eigenschaft als Partner bei HLB Stückmann) wurde als sachverständiger Prüfer gerichtlich ausgewählt und bestellt, um die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG zu prüfen.

Unter Berücksichtigung unseres Berichtes über die durchgeführte Angemessenheitsprüfung wurde am 11. Mai 2018 auf der Hauptversammlung der OLB der Squeeze Out beschlossen. Inzwischen ist die Eintragung im Handelsregister erfolgt.

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