Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S1 i. d. F. 2008
Auf Basis einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung von geschätzten Zerobond-Zinssätzen
Der Basiszinssatz repräsentiert in der Unternehmensbewertung eine „quasi“ risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zu der Investition in das zu bewertende Unternehmen. Um der Annahme einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens gerecht zu werden, ist als Basiszinssatz die Rendite einer zeitlich nicht begrenzten risikofreien Kapitalmarktanlage heranzuziehen. Eine zeitlich unbegrenzte, risikofreie Anleihe kann am Kapitalmarkt nicht beobachtet werden, jedoch werden diese Anforderungen weitestgehend von langfristigen Anleihen der öffentlichen Hand erfüllt.
Aus Objektivierungsgründen empfiehlt der Fachausschuss Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft („FAUB“) des IDW als Datenbasis auf die veröffentlichten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank zurückzugreifen. Bei den verwendeten Zinsstrukturdaten handelt es sich um Schätzwerte, die auf Grundlage beobachteter Umlaufrenditen von (quasi) risikofreien Kuponanleihen, d. h. von Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen, errechnet wurden.
Auf Basis dieser Daten können Zinssätze und damit die Zinsstrukturkurve hypothetischer Zerobonds für einen dreißigjährigen Zeitraum abgeleitet werden. Für die über 30 Jahre hinausgehende Schätzung der Zerobond-Zinssätze kann im Regelfall der ermittelte Zerobond-Zinssatz mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren als nachhaltiger Schätzwert angesetzt werden.
Zur Glättung kurzfristiger Marktschwankungen empfiehlt der FAUB weiterhin, nicht alleine die zum Bewertungsstichtag geschätzten Zerobondrenditen, sondern periodenspezifische Durchschnittsrenditen aus den dem Bewertungsstichtag der vorangegangenen drei Monaten zu verwenden. Wir folgen der Empfehlung des FAUB.
Tabelle der Basiszinssätze 2023 bis 2026
Die Basiszinssätze haben wir für die letzten Jahre wie folgt ermittelt. Sofern Sie Basiszinssätze aus Vorjahren benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
2026
- Januar 2026: 3,25 %
- Februar 2026: 3,50 %
- März 2026: 3,50 %
- April 2026: 3,50 %
- Mai 2026: 3,50 %
- Juni 2026: 3,50 %
- Juli 2026: 3,50 %
- August 2026: 3,50 %
- September 2026: 3,75 %
2025
- Januar 2025: 2,5 %
- Februar 2025: 2,5 %
- März 2025: 2,5 %
- April 2025: 2,75 %
- Mai 2025: 2,75 %
- Juni 2025: 3,00 %
- Juli 2025: 3,00 %
- August 2025: 3,00 %
- September 2025: 3,00 %
- Oktober 2025: 3,25 %
- November 2025: 3,25 %
- Dezember 2025: 3,25 %
2024
- Januar 2024: 2,75 %
- Februar 2024: 2,5 %
- März 2024: 2,5 %
- April 2024: 2,5 %
- Mai 2024: 2,5 %
- Juni 2024: 2,5 %
- Juli 2024: 2,5 %
- August 2024: 2,5 %
- September 2024: 2,5 %
- Oktober 2024: 2,5 %
- November 2024: 2,5 %
- Dezember 2024: 2,5 %
2023
- Januar 2023: 2,0 %
- Februar 2023: 2,0 %
- März 2023: 2,0 %
- April 2023: 2,25 %
- Mai 2023: 2,25 %
- Juni 2023: 2,5 %
- Juli 2023: 2,5 %
- August 2023: 2,5%
- September 2023: 2,5%
- Oktober 2023: 2,5%
- November 2023: 2,75%
- Dezember 2023: 2,75%