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Die neue europäische Verpackungsverordnung

Veröffentlicht: 25. August 2026 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2026
Von: Hendrik Rottmann, Jörn Linkermann

Mit der neuen europäischen Verpackungsverordnung ist am 12.8.2026 ein grundlegender Systemwechsel im Verpackungsrecht in Kraft getreten. Unternehmen, die Eigenmarken vertreiben oder Produkte direkt importieren, gelten seitdem als Hersteller der entsprechenden Verpackungen. Sie müssen die Verpackungen vor dem Vertrieb bei einem Verpackungsrecyclingsystem anmelden und die damit verbundenen Pflichten erfüllen.

 

Die am 12.8.2026 in Kraft getretene neue europäische Verpackungsverordnung stellt einen grundlegenden Systemwechsel im Verpackungsrecht dar. Die finan­zielle Verantwortung für das Recycling verlagert sich auf die vertreibenden Handelsunternehmen. Maßgeblich ist beim Direktimport nicht der tatsächliche Produzent der Ware, sondern das Unternehmen, das die Produkte importiert. Eine Übertragung der System­beteiligungspflicht auf Lieferanten oder Lohnabfüller ist nicht mehr möglich.

Neben der erweiterten Herstellerverantwortung führt die Verordnung weitere Anforderungen ein, u. a. zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, zu Rezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen sowie zu Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Informationspflichten. Viele dieser Vorgaben werden schrittweise eingeführt. Für die Systembeteiligungspflicht gibt es jedoch bereits seit dem 12.8.2026 Handlungsbedarf.

Betroffene Unternehmen sollten unbedingt prüfen, sofern noch nicht geschehen,

  • welche Verpackungen zusätzlich zu melden sind,
  • ob bestehende Systembeteiligungsverträge angepasst werden müssen,
  • ob die Registrierungsdaten im Verpackungsregister vollständig und aktuell sind,
  • ob die relevanten Marken erfasst wurden und
  • wie die notwendigen Verpackungsdaten dokumentiert werden können.


Unternehmen, die die neuen Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt haben, dürfen die betroffenen verpackten Produkte seit dem 12.8.2026 nicht mehr vertreiben.

HINWEIS

Unternehmen mit Eigenmarken oder Direktimporten sollten umgehend ihre Verpackungsverantwortlichkeiten prüfen, um Vertriebsverbote zu vermeiden.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Wirtschaftsprüfung

Hendrik Rottmann, LL.B.

Fachmitarbeiter Prüfung und Steuern

+49 521 29934189

Dipl.-Kfm. Jörn Linkermann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

+49 521 2993327

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 3-2026

Veröffentlicht: 25. August 2026

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
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