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Es wird konkret: EU – Kommission eröffnet Konsultationen zu vereinfachten Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Veröffentlicht: 27. Mai 2026
Von: Meike Wörmann, Nélia Alves Bergano

Die EU‑Kommission hat am 6. Mai 2026 Entwürfe zur Vereinfachung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sowie einen Entwurf für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (VS) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben.

Die nach ESRS berichtspflichtigen Angaben wurden dabei deutlich entschlackt. Die wichtigsten Neuerungen haben wir nachfolgend zusammengestellt.

 

Vereinfachung der ESRS

Die Berichtspflichten wurden vereinfacht. Damit soll der Unternehmensrealität Rechnung getragen werden und die Einbindung zeitlicher und personeller Ressourcen deutlich reduziert werden.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören u.a.:

Sämtliche freiwillige Angaben wurden gestrichen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet nach wie vor über die zu berichtenden Inhalte. Dennoch kann hier pragmatischer vorgegangen werden. Neben dem bisher alleinig vorgesehenen Botton – Up Prinzip in der Analyse der IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) kann die analytische Betrachtung bei wesentlichen Sachverhalten mittels des Top – Down – Ansatzes vorgenommen werden; so dass bereits auf Themenebene anhand der Analyse der Strategie und des Geschäftsmodells über die Wesentlichkeit entschieden werden kann.

Auch die Datenerhebung soll nun verhältnismäßig erfolgen. Anstelle des vorherigen Vollständigkeitsgebots wird nun vorausgesetzt, dass die Datenabdeckung über die Zeit zunimmt.

Zudem soll die Berichterstattung der Fair‑Präsentation folgen, d.h.: das Konzept der wahrheitsgetreuen Darstellung wird auf die Nachhaltigkeitserklärung als Ganzes angewendet.

Unwesentliche Informationen sollen ausdrücklich nicht berichtet werden und bei ernsthafter Gefährdung der Marktposition ist es in definierten Ausnahmen erlaubt, bestimmte Information auszulassen.

Schätzungen dürfen im Zeitablauf aktualisiert werden; Aktualisierungen gelten nicht automatisch als Fehler.

Bei der Definition, welche Unternehmensteile und Aktivitäten in die Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen einbezogen werden können, darf nun zwischen finanzieller und operativer Kontrolle gewählt werden. Hier nähert man sich internationalen Standards an.

Die Vereinfachung sieht vor, dass Übergangsregelungen auch für Unternehmen nutzbar werden, die ab 2027 erstmals berichten müssen

Die öffentliche Konsultation läuft bis 03.06.2026. Das Inkrafttreten (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union) wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet.

Freiwillig Berichterstattung nach VS

Auch wenn viele mittelständische Unternehmen nicht (mehr) direkt unter die CSRD fallen, gewinnt die Auskunftsfähigkeit gegenüber Kunden und Banken spürbar an Bedeutung. Mit dem im März verabschiedeten Value – Chain Gap allerdings in klaren Grenzen um den einen Trickle – Down – Effekt zu vermeiden.

Der Entwurf für den freiwilligen Standard (VS) soll die Obergrenze für Informationsabfragen gegenüber kleineren Lieferanten definieren.

Ein VS‑Report kann sich für nicht berichtspflichtige Unternehmen lohnen, weil er:

  • Anfragen standardisiert und damit wiederkehrende ESG‑Fragebögen reduziert („ein Set statt zehn Formate“).
  • als „Lieferketten‑Schutzschirm“ dient: Sie können Datenanforderungen großer Partner auf den VS‑Umfang begrenzen und dabei trotzdem lieferfähig bleiben.
  • die Finanzierungs‑ und Marktkommunikation unterstützt (z. B. gegenüber Banken), ohne die volle ESRS‑Komplexität.

Die öffentliche Konsultation läuft auch hier bis 03.06.2026

FAZIT

Unternehmen, die ab 2027 berichtspflichtig werden, sollten nun ihre Pläne zur Umsetzung überprüfen, anpassen und die Vorbereitungen intensivieren, denn die Berichtspflichten bleiben umfangreich. Für nicht berichtspflichtige Mittelständler kann es sich lohnen den VS/VSME als „Minimum Viable Reporting“ aufsetzen. Dabei können sie zunächst mit wenigen Daten starten und sukzessive ihre Berichterstattung ergänzen.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Nachhaltigkeitsberatung

Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin

+49 521 2993340