EU stoppt die Uhr: Fristverlängerung für Nachhaltigkeitsberichtspflichten und unternehmerische Sorgfaltspflichten
Veröffentlicht: 23. April 2025
Von:
Meike Wörmann
Die mit erhöhter Dringlichkeit behandelte Initiative zur Verschiebung der Erstanwendungszeitpunkte fand mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ihren Abschluss im Gesetzgebungsverfahren.
Am 14. April 2025 hat der Rat der Europäischen Union offiziell der Verschiebung zentraler Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) zugestimmt. Bereits im Vorfeld hatten das EU-Parlament am 3. April 2025 (wir berichteten) sowie der Rat in einer ersten Runde am 26. März 2025 grünes Licht gegeben. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 16. April 2025 ist die Richtlinie am Folgetag in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Für viele Unternehmen bringt die Entscheidung konkrete Entlastung:
- Unternehmen der sogenannten „Welle 2“ (nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen) und „Welle 3“ (kapitalmarktorientierte KMUs) erhalten jeweils zwei Jahre mehr Zeit, bis sie erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Ein erster Bericht wird dann für das Geschäftsjahr 2027 im Jahr 2028 zu veröffentlichen sein.
- Im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird der Anwendungsbeginn für Erstanwender um ein Jahr verschoben.
Die rasche Einigung unterstreicht die hohe politische Priorität des Themas. Ziel der Verschiebung ist es, den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben und zugleich den EU-Institutionen Zeit für die Abstimmung über weiterführende Anpassungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD zu verschaffen. Im Laufe des Jahres sind tiefergehende inhaltliche Änderungen der bisherigen Regulatorik geplant. Details zu den Anpassungen haben wir bereits an dieser Stelle vorgestellt.
Fazit
Die Verschiebung bedeutet eine erhebliche zeitliche Entlastung für Unternehmen, die auch nach Umsetzung der weiteren geplanten Änderungen des Anwenderkreises verpflichtet sein werden, einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD erstellen zu müssen. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene auf dem Laufenden.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin