Themenfelder

A. Themenstandards Umwelt ESRS E1 bis E5

Veröffentlicht: 4. März 2024 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 2-2024
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Bei den Standards ESRS E1 bis E5 handelt es sich um die themenbezogenen Standards zum Umweltbereich. Wie in unserem Rundschreiben Nachhaltigkeit 1/2024 zu den themenübergreifenden Standards erläutert, finden sich in letzteren bereits Angaben, die mit Umweltthemen in Zusammenhang stehen. So findet sich in ESRS 1 Anlage C eine Übersicht mit Übergangsregelungen zur zeitlichen Anwendbarkeit der Standards, die auch verschiedene Angaben in den Umweltstandards betreffen. Diese Übergangsregelungen betreffen z. T. den Verzicht auf die Angabe im ersten Anwendungsjahr, z. T. sehen sie für die ersten drei Jahre nur qualitative anstelle von grundsätzlich geforderten quantitativen Angaben vor. Insgesamt gibt es bzgl. der Umweltstandards sieben Übergangsregelungen mit z. T. mehreren Angaben.

 

Ebenfalls in ESRS 1 für alle Themenstandards vorgegeben ist in Anlage E ein „Ablaufdiagramm zur Bestimmung der Angaben im Rahmen der ESRS“, also ein Prüfschema für die Festlegung der Wesentlichkeit der einzelnen Angaben. In ESRS 2 Anlage B findet sich eine Liste von Datenpunkten, die aufgrund anderer EU-Rechtsvorschriften zu Pflichtangaben führen. Diese Liste enthält diverse Angaben, die inhaltlich die Themenstandards und so auch die Umweltstandards betreffen.

Zwischen den Themenstandards gibt es z. T. inhaltlich Überschneidungen, die in der Regel durch entsprechende Verweise gut erkennbar sind, so z. B. zwischen ESRS E3 und ESRS S3. Es finden sich aber auch Angabepflichten, die inhaltlich Beziehungen zu anderen Standards haben, wie z. B. ESRS E3 zu ESRS E2 und ESRS E5 zum Thema „Mikroplastik, Abfälle, Emissionen ins Wasser“. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, die Folgewirkungen zueinander aufweisen, so z. B. das Thema „Umweltverschmutzung“ für das Thema „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“.

Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die noch in Arbeit befindlichen Sektorenstandards hinweisen, aus denen sich weitere die Umwelt betreffende branchenspezifische Angaben ergeben werden. Des Weiteren können sich auch aus unternehmensspezifischen Themen Berichtspflichten ergeben, die Umweltthemen betreffen können, wie z. B. Lärmemissionen, die sich in keinem der Umweltstandards wiederfinden.

Die gemäß den Umweltstandards zu berichtenden Informationen sind in einem gesonderten Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung darzustellen. An dieser Stelle sind als gesonderter, in sich geschlossener Berichtsteil auch die Berichtspflichten aus der EU-Taxonomie-Verordnung aufzunehmen.

Nachfolgend werden wir jeweils gesondert auf die fünf Umweltstandards eingehen. Aufgrund des mit mehr als 200 Seiten recht großen Umfangs der Erläuterungen zu den Themenstandards (davon rd. 91 Seiten zu den Umweltstandards) sollen die nachfolgenden Erläuterungen vor allem einen Einstieg in die Thematik geben. Sie können eine Befassung mit den eigentlichen Standards nicht ersetzen und stellen auch keine Kommentierung derselben dar.

Die Struktur aller Themenstandards ist grundsätzlich identisch und sieht folgende Gliederungssystematik vor:

  • Governance und Organisation
  • Strategie und Geschäftsmodell
  • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • Parameter und Ziele

Nicht alle Umweltstandards enthalten zusätzliche Angaben zu allen vier Gliederungspunkten. So findet sich zu dem Punkt „Governance und Organisation“ über den ESRS 2 hinaus nur in ESRS E1 eine ergänzende Angabepflicht und zu „Strategie und Geschäftsmodell“ sind nur in ESRS E1 und E4 Angabepflichten enthalten. Die Gliederungspunkte „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ sowie „Parameter und Ziele“ finden sich dagegen in allen fünf Umweltstandards wieder.

Unter Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen wird auch die Angabe von Strategien zu bestimmten Themen behandelt. Wie bereits in Rundschreiben Nachhaltigkeit 1/2024 angesprochen, wurde in der deutschen Übersetzung der Standards der Begriff „Strategie“ in zwei grundlegend verschiedenen Kontexten verwendet. Im Kontext mit Geschäftsmodell hat er die klassische Bedeutung und entspricht somit inhaltlich auch der Verwendung des Begriffs „strategy“ des englischen Originals. Im Kontext mit Management der Auswirkungen etc. wäre er in Anlehnung an das englische Original „policies“ besser mit „Richtlinien“ oder „Konzepten“ zu übersetzen, befasst sich also mit einer operativen Ebene.

Eine Gesamtübersicht bzgl. der Wirkungsweise der Umweltstandards im Zusammenspiel mit den themenübergreifenden Standards befindet sich am Ende dieses Rundschreibens. Diese Übersicht war auch bereits Bestandteil des Rundschreibens Nachhaltigkeit 1/2024.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

ESRS E1– E5 Umweltstandards

 

Rundschreiben
Nachhaltigkeit 2-2024

Veröffentlicht: 4. März 2024

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