Themenfelder

F. ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Veröffentlicht: 4. März 2024 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 2-2024
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Dieser Standard soll dem Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, die wesentlichen positiven und negativen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu verstehen, insbesondere auch den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschließlich der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung. Der Begriff „Ressourcennutzung“ bezieht sich insbesondere auf die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen. Der Begriff „Kreislaufwirtschaft“ wird in ESRS E5 definiert als Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird.

 

1. Governance und Organisation
Hier sind ausschließlich die Angaben gemäß ESRS 2 zu machen. Zusätzliche eigene Angabepflichten resultieren aus ESRS E2 nicht.

2. Strategie und Geschäftsmodell
Hierzu gibt es keine gesonderten Angabepflichten in ESRS E2.

3. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Das Unternehmen hat auf das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen insbesondere im Hinblick auf Ressourcenabflüsse, Ressourcenzuflüsse und Abfälle einzugehen. Dabei ist gemäß ESRS E5.11 zu informieren,

  • ob das Unternehmen seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprüft hat, um seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln – und wenn ja, welche Methoden, Annahmen und Instrumente der Überprüfung zugrunde gelegt wurden, und
  • ob und wie das Unternehmen Konsultationen durchgeführt hat, insbesondere mit den betroffenen Gemeinschaften.

Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ist nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette einzubeziehen. Als Wertschöpfungskette gilt der gesamte Prozess der Transformation von Rohstoffen oder Grundprodukten durch verschiedene Stufen der Produktion und Dienstleistung bis hin zum Endprodukt, das dem Verbraucher angeboten wird. Hinsichtlich des zeitlichen Aspekts wird nicht nur der Zeitraum bis zur Lieferung betrachtet, sondern bis zum Ende der Lebensdauer der Produkte und Dienstleistungen (häufig verwendete Bezeichnung: Cradle-to-Grave-Betrachtung).

Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung werden gemäß ESRS E5 AR 1 vier Phasen unterschieden, was auch als LEAP-Ansatz bezeichnet wird:

  1. Phase 1 – „Locate“: Feststellung des Ortes, an dem sich im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette die Schnittstelle zur Natur befindet
  2. Phase 2 – „Evaluate“: Bewertung der Abhängigkeiten und Auswirkungen
  3. Phase 3 – „Assess“: Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen
  4. Phase 4 – „Prepare“: Erstellung und Übermittlung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung

Das Unternehmen muss gemäß ESRS E5.15 zusammenfassend darlegen, ob und inwiefern seine Unternehmensstrategie auf Folgendes ausgerichtet ist (soweit wesentlich):

  • Abkehr von der Nutzung von Primärstoffen, einschließlich einer relativen Zunahme der Nutzung sekundärer, also recycelter Ressourcen
  • nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen

Die eingeleiteten und geplanten Maßnahmen zur Strategieumsetzung müssen übersichtlich dargestellt, der Gegenstand der Maßnahme erläutert und die zeitliche Dimension angegeben werden. Beispiele für Maßnahmen betreffen z. B.:

Vermeidung von Einwegplastik

  • Erläuterung, dass auf Plastikverpackungen zukünftig verzichtet oder deren Nutzung reduziert wird. Hierbei kann auf die konkreten Artikelgruppen oder betreffenden Länder eingegangen werden.

Verbesserung der Abfalltrennung und Reduzierung von Restmüll

  • Einführung von Tools oder Apps, womit übrig gebliebene Speisen aus der eigenen Werkskantine an interessierte Mitarbeiter verteilt werden.
  • In allen Büroräumen werden verschiedene Behälter zur Mülltrennung platziert.

Bewertung von Lieferanten

  • Vorgelagerte Prüfung, ob Lieferanten vorab festgelegte Öko-Kriterien erfüllen. Erst dann werden diese in den Lieferantenstamm aufgenommen.
  • Nachgelagerte Beurteilung, ob die besprochenen Maßnahmen eingehalten wurden, und ggf. die Erstellung eines Rankings, in welcher Priorität Lieferanten beauftragt werden.

Maßnahmen am Ende der Lebensdauer

  • Gewährung von längeren Herstellergewährleistungszeiträumen.
  • Möglichkeiten von Reparatur oder Rücknahme von Altgeräten.

4. Parameter und Ziele
Bei der Angabe von Zielen ist insbesondere auch auf die folgenden Parameter gemäß ESRS E5.2 einzugehen:

  • Ressourcenzuflüsse (einschließlich der Kreislauffähigkeit von Materialzuflüssen, unter Berücksichtigung der Optimierung der Ressourcennutzung, der Intensität von Materialien und Produkten sowie erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen)
  • Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
  • Abfälle (einschließlich der Bewirtschaftung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle)

Die Formulierung der Ziele sollte zudem messbar, zeitgebunden und ergebnisbezogen sein sowie der Gesamtfortschritt im Laufe der Zeit dargestellt werden, um die Entwicklung nachvollziehen zu können. Hierbei kann ein erhöhter Detaillierungsgrad unterstützen.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

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Nachhaltigkeit 2-2024

Veröffentlicht: 4. März 2024

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