STEUERN
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2026
Zum Jahresbeginn 2026 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Die steuerfreie Aktivrente
Ab dem Jahr 2026 können Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei verdienen (sog. Aktivrente).
Verschiebung der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Ab dem 1.1.2026 sollten Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte digital bereitgestellt werden, ohne dass es einer ausdrücklichen Einwilligung der Steuerpflichtigen bedarf. Im Rahmen des Mindeststeueranpassungsgesetzes vom 22.12.2025 wurde diese verpflichtende elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden um ein Jahr verschoben und tritt damit erst ab dem 1.1.2027 in Kraft.
Steuerliche Erfassung von Kryptotransaktionen
Am 22.12.2025 wurde das „Gesetz zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen“ veröffentlicht. Künftig müssen Plattformen und Dienstleister bestimmte Krypto-Transaktionen automatisch an die Finanzbehörden melden. Dadurch steigt die Transparenz.
Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes zum 1.1.2026
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes trat im Wesentlichen zum 1.1.2026 in Kraft. Im Vordergrund stehen insbesondere Vereinfachungen sowie die Weiterführung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
Geplante Entschärfung des doppelten Grunderwerbsteuerrisikos bei Immobiliengesellschaften
Beim Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften droht derzeit eine doppelte Grunderwerbsteuer sowohl im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses (Signing) als auch im Zeitpunkt der Anteilsübertragung (Closing). Ein aktueller Gesetzesentwurf soll diese Doppelbelastung künftig vermeiden und dürfte für mehr Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen sorgen.
Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht von E-Mails in der Betriebsprüfung
Die zunehmende Digitalisierung hat die E-Mail zur dominierenden Form geschäftlicher Kommunikation gemacht. Damit rückt sie auch in den Fokus steuerlicher Außenprüfungen. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten von E-Mails im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Neue Regeln zur Erstattung privater Stromkosten
Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 11.11.2025 seine neue Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Behandlung von privat getragenen Stromkosten beim Laden von dienstlichen E-Fahrzeugen. Seit dem 1.1.2026 entfällt die bisherige Pauschale. Eine steuerfreie Erstattung ist dann nur noch mit nachgewiesenem Verbrauch oder mittels neuer Strompreispauschale möglich.
RECHT
Geplante Stärkung von Verbraucherrechten durch Recht auf Reparatur
Das Bundesjustizministerium hat am 15.1.2026 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten veröffentlicht. Verbraucher erhalten darin ein neues Recht auf Reparatur, das für technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten wird.
Schutzmöglichkeiten bei Verbraucherkreditverträgen und Schuldnerberatung
Die Bundesregierung beabsichtigt, die europäische Richtlinie über Verbraucherkreditverträge und den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten im Rahmen zweier Gesetzesentwürfe umzusetzen. Ziel ist es, den Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts zu erweitern und die Schutzvorschriften zu verstärken.
Digitalisierung zivilrechtlicher Verfahren und elektronische Präsenzbeurkundung
Am 23.12.2025 ist das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit und am 29.12.2025 das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung in Kraft getreten. Durch die elektronische Errichtung öffentlicher Urkunden sollen Gerichte, Notare und andere zuständige Stellen entlastet werden. Bisher war dies nur punktuell für Beurkundungen mittels Videokommunikation und für einfache elektronische Zeugnisse vorgesehen.
Digitales Bürokratiemeldeportal „EinfachMachen“
Zentraler Bestandteil der Modernisierungspläne der Bundesregierung ist die Entbürokratisierung. Das „EinfachMachen“-Portal ist ein Projekt, das als zentrale digitale Anlaufstelle hierzu einen bedeutenden Beitrag leisten soll und es Bürgern ermöglicht, sich aktiv daran zu beteiligen.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Um die stetige Digitalisierung und Modernisierung der Justiz zu fördern, hat die Bundesregierung am 5.11.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ beschlossen. Dadurch sollen Zwangsvollstreckungsverfahren effizienter gestaltet werden.
JAHRESABSCHLUSS
Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024
Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass für Jahresabschlüsse, die zwar verspätet, aber noch vor Mitte März 2026 zur Offenlegung bzw. Hinterlegung übermittelt werden, kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.
Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse 2025
Die sog. Omnibus-Vorschläge der Europäischen Kommission wurden auf europäischer Ebene umgesetzt und sorgen für eine wesentliche Entlastung bei Unternehmen. Die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit wurden umfassend reformiert und betreffen künftig einen deutlich kleineren Anwenderkreis.
DIGITALISIERUNG
Freischaltung des NIS-2-Registrierungsportals
Am 6.12.2025 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen die umfangreichen neuen Pflichtvorgaben gemäß NIS-2 erfüllen.
NACHHALTIGKEIT
Vereinfachungen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Die sog. Omnibus-Vorschläge der Europäischen Kommission wurden auf europäischer Ebene umgesetzt und sorgen für eine wesentliche Entlastung bei Unternehmen. Die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit wurden umfassend reformiert und betreffen künftig einen deutlich kleineren Anwenderkreis.