Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse 2025
Veröffentlicht: 24. Februar 2026
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2026
Von:
Meike Wörmann
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die European Securities and Markets Authority haben die Schwerpunkte für ihre Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse 2025 festgelegt. Im Mittelpunkt steht die Qualität der Berichterstattung im Lagebericht, insbesondere zu makroökonomischen Risiken und zu ausgewählten Aspekten der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die European Securities and Markets Authority haben Ende letzten Jahres ihre Prüfungsschwerpunkte für die Kontrolle der Jahres- und Konzernabschlüsse 2025 veröffentlicht. Ein zentraler Schwerpunkt der Prüfungen ist die Darstellung der aktuellen Herausforderungen und der wirtschaftlichen Unsicherheiten im Lagebericht. Unternehmen müssen im Lagebericht die gegenwärtige Lage und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen des Unternehmens darstellen. Die Auswirkungen von geopolitischen Spannungen, volatilen Energie- und Rohstoffpreisen, Lieferkettenrisiken sowie technologischen und strukturellen Veränderungen sind nachvollziehbar, umfassend und ausgewogen zu analysieren. Prognosen und Annahmen sind auf belastbare Daten zu stützen und konsistent zur internen Steuerung darzustellen. Unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Annahmen oder widersprüchliche Aussagen gelten als typische Fehlerquellen.
Auf europäischer Ebene hat die European Securities and Markets Authority darüber hinaus die Segmentberichterstattung als Prüfungsschwerpunkt festgelegt. Da bei einer Reihe von europäischen Staaten die Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht umgesetzt wurde, steht diese als Teil der Lageberichterstattung ebenfalls im Fokus. Insbesondere die Wesentlichkeitsbeurteilung nach den europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Umfang der Angaben sowie die Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen stehen hier im Vordergrund.
Die genannten Schwerpunkte sind ebenfalls für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant, auch wenn die International Financial Reporting Standards nicht anwendbar sind. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Lageberichterstattung, wie u. a. Klarheit und Vollständigkeit, gelten auch für die Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch. Die zuvor genannten Schwerpunkte werden zudem regelmäßig im Rahmen von Qualitätskontrollen durch die Wirtschaftsprüferkammer aufgegriffen.
EMPFEHLUNG
Eine Überprüfung der Erläuterungen im Lagebericht und ggf. enthaltener Nachhaltigkeitsangaben auf Vollständigkeit, Klarheit, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Dynamik angeraten.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin