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Verschiebung der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Veröffentlicht: 24. Februar 2026 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2026
Von: Lukas Engelage, Evelyn Osang

Ab dem 1.1.2026 sollten Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte digital bereitgestellt werden, ohne dass es einer ausdrücklichen Einwilligung der Steuerpflichtigen bedarf. Im Rahmen des Mindeststeueranpassungsgesetzes vom 22.12.2025 wurde diese verpflichtende elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden um ein Jahr verschoben und tritt damit erst ab dem 1.1.2027 in Kraft.

 

Bislang erfolgt die Bekanntgabe von Steuerbescheiden – selbst bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung – vielfach noch per Post. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Steuerpflichtige ausdrücklich der elektronischen Bereitstellung zugestimmt hat. Diese Rechtslage sollte sich zum 1.1.2026 ändern. Ab diesem Zeitpunkt war vorgesehen, dass Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte nur noch elektronisch über ein Nutzerkonto bei der Finanzverwaltung, z.  B. bei ELSTER, bereitgestellt werden.

Bereits im Herbst 2024 wurden die Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf beschlossen. Kurz vor Beginn der Neuregelung justierte der Gesetzgeber nach und hat im Rahmen des Mindeststeueranpassungsgesetzes vom 22.12.2025 den Anwendungszeitpunkt um ein Jahr verschoben. Ab 2027 werden die Steuerbescheide dann verpflichtend elektronisch bekannt gegeben.

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden im Jahr 2026 erfolgt nur, wenn der Steuerpflichtige zugestimmt hat. In allen anderen Fällen bleibt es bei dem postalischen Versand. Verwaltung, Steuerpflichtige und Berater haben somit ein Jahr länger Zeit zur Anpassung ihrer internen Prozesse und Kommunikationswege.

Wer auch ab 2027 keine digitale Bekanntgabe möchte, muss dieser mit einem Antrag im ELSTER-Konto aktiv widersprechen; diese Widerspruchsmöglichkeit steht aktuell aber noch nicht zur Verfügung.

PRAXISTIPP

Die verbleibende Zeit bis 2027 sollte genutzt werden, um interne Abläufe rechtzeitig auf die verpflichtende elektronische Bereitstellung von steuerlichen Verwaltungsakten umzustellen.

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Steuerberatung

Lukas Engelage, LL.B.

Fachmitarbeiter Prüfung und Steuern

+49 521 29934247

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 1-2026

Veröffentlicht: 24. Februar 2026

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Steuergesetzänderungen zum 1.1.2026
2. Die steuerfreie Aktivrente
3. Freischaltung des NIS-2-Registrierungsportals

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