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Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld

Veröffentlicht: 1. Dezember 2022 aus  Steuern & Wirtschaft aktuell

Aufgrund einer drohenden Wirtschaftskrise in Deutschland hat der Bundestag am 19.10.2022 die Möglichkeit geschaffen, den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit bis Mitte des Jahres 2023 per Verordnung zu verlängern.

Der Bundestag hatte den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld ursprünglich aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Die Sonderregelung wäre zum Jahresende 2022 ausgelaufen.

Wegen der drohenden negativen wirtschaftlichen Entwicklungen im Rahmen der Energiekrise hat der Bundestag die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Das Bundesarbeitsministerium kann den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit per Verordnung bis Mitte 2023 verlängern. Das Ziel ist es, den Arbeitsmarkt während der Krise zu stabilisieren sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Grundsätzlich muss ein Drittel der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen sein, um die Voraussetzungen der Kurzarbeit zu erfüllen. Nach der Sonderregelung ist es ausreichend, wenn in einem Betrieb 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.

Zudem kann die Regierung per Verordnung regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit eigentlich zahlen müssten.

Hinweis:

Der geltende vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft nicht zum Jahresende aus, sondern kann bis Mitte 2023 verlängert werden. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesarbeitsministerium die entsprechenden Verordnungen erlassen wird.

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