Europäischer Data Act
Veröffentlicht: 27. Februar 2024
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2024
Von:
Dr. Andreas Börger
Die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (sog. Data Act) ist am 11.1.2024 in Kraft getreten und wird nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten ab dem 12.9.2025 europaweit direkt anwendbares Recht. Der Data Act enthält eine Vielzahl von Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen künftig Daten mehr und besser nutzen zu können.
Der Data Act markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung eines kohärenten Rahmens für den Umgang mit Daten in der Europäischen Union. In einer zunehmend digitalisierten Welt wird die effektive Verwaltung von Daten eine Schlüsselrolle für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft spielen. Für Unternehmen werden insbesondere das Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung nutzergenerierter Daten und das Verbot unfairer Vertragsklauseln in Datenlizenzverträgen relevant.
Durch den Data Act werden Unternehmen verpflichtet, transparenter über ihre Datenpraktiken und die bestehenden Nutzerrechte zu informieren. Dabei wird es Nutzern vernetzter Geräte ermöglicht, Zugang zu Daten zu erhalten, die bei ihrer Nutzung mit Produkten und Diensten anfallen und oft ausschließlich von Herstellern und Diensteanbietern verwertet werden.
Durch die Verordnung soll künftig eine ausgewogene Verhandlungsmacht von kleinen und mittleren Unternehmen wiederhergestellt werden. So sind unfaire Vertragsklauseln in Datenzugangs- und Datennutzungsverträgen verboten, die oftmals von einer Partei mit einer wesentlich stärkeren Verhandlungsposition verwendet werden.
In Ausnahmefällen sieht der Data Act zudem ein Zugriffsrecht öffentlicher Stellen auf Daten vor. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die öffentliche Stelle ein Unternehmen explizit zur Offenlegung auffordert und sich dabei aufgrund eines besonderen Bedürfnisses an dieses wendet.
Für Verstöße sieht der Data Act – vergleichbar mit der Datenschutz-Grundverordnung – erhebliche Sanktionen vor. Bußgelder können bis zu 20 Mio. € bzw. bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
PRAXISTIPP
Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die Umsetzung der neuen Maßnahmen vorbereiten, damit die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben des Data Act im September 2025 final umgesetzt sind.
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