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Nichtsteuerbarkeit von Innen­umsätzen bei umsatzsteuerlichen Organschaften

Veröffentlicht: 24. Februar 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2025
Von: Alexander Enns, Cedric Nielbock

Der Bundesfinanzhof hat am 29.8.2024 eine grundlegende Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen innerhalb einer Organschaft getroffen. Die zentrale Frage war, ob entgeltliche Leistungen einer Organgesellschaft an ihre Organträgerin der Umsatzsteuer unterliegen und ob eine Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit der Organträgerin erforderlich ist.

 

Im Urteilsfall erbrachte eine Organgesellschaft Reinigungsleistungen gegen Entgelt an ihre Organträgerin, eine Stiftung öffentlichen Rechts. Die Stiftung war sowohl im wirtschaftlichen als auch im hoheitlichen Bereich tätig. Ein Teil der erbrachten Leistungen betraf dabei ausschließlich den hoheitlichen Bereich der Organträgerin. Die Finanzverwaltung war der Ansicht, dass es sich bei den Reinigungsleistungen für den Hoheitsbereich der Organträgerin um unternehmensfremde Tätigkeiten handele und sie damit unentgeltliche Wertabgaben auslöste.

Der Bundesfinanzhof musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob solche entgeltlichen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen und ob die Annahme einer unentgeltlichen Wertabgabe in solchen Konstellationen korrekt ist. In zwei Vorverfahren entschied der Europäische Gerichtshof am 1.12.2022 und 11.7.2024, dass entgeltliche Leistungen zwischen Organgesellschaft und Organträger nicht steuerbar sind, auch wenn die erbrachten Leistungen für hoheitliche Zwecke des Organträgers verwendet werden. Zudem führen die entgeltlichen Leistungen einer Organgesellschaft an den nicht wirtschaftlichen Bereich eines Organträgers nicht zu unentgeltlichen Wertabgaben vom wirtschaftlichen an den nicht wirtschaftlichen Bereich. Diesen Aussagen schloss sich der Bundesfinanzhof am 29.8.2024 an und brachte damit Klarheit in die bislang umstrittene Rechtsfrage der steuerlichen Behandlung von Innenleistungen innerhalb von Organschaften.

Das Urteil bietet mehr Rechtssicherheit für Unternehmen in umsatzsteuerlichen Organschaftsstrukturen. Es entfällt die Umsatzbesteuerung für entgeltliche Leistungen innerhalb der Organschaft und eine Entnahmebesteuerung ist nicht erforderlich. Dennoch bleibt die korrekte Dokumentation solcher Leistungen unerlässlich.

Beachten Sie

Die klare und umfassende Dokumentation der innerorganschaftlichen Leistungen sollte regelmäßig überprüft werden und bleibt in jeder Hinsicht essenziell, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Steuern & Wirtschaft
aktuell 1-2025

Veröffentlicht: 26. Februar 2025

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