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Vereinfachung des Quellensteuerabzugs in der Europäischen Union

Veröffentlicht: 29. August 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2023
Von: Juliane Lange

Die Kommission der Europäischen Union hat am 19.6.2023 den Entwurf einer Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Einbehaltung von Quellensteuer und zur Entlastung davon veröffentlicht. Der Entwurf findet auf Dividenden und Zinszahlungen von börsennotierten Wertpapieren Anwendung. Die Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung bis zum 31.6.2026 verpflichtet. Die Regelungen sollen dann ab dem 1.7.2027 anzuwenden sein.

 

Die EU-Kommission hat am 19.6.2023 die Verein­fachung des Quellensteuerabzugs beschlossen. Dazu wird u. a. eine gemeinsame digitale europäische An­sässigkeitsbescheinigung eingeführt, die sog. eTRC. Die Bescheinigung wird über ein neu einzurichtendes nationales Online-Portal abrufbar sein.

Zudem sollen zwei Schnellverfahren zur Freistellung und zur Erstattung der Quellensteuer eingeführt werden und eine Entlastung innerhalb von 50 Tagen ab Zahlung gewährleisten. Die Mitgliedstaaten haben ein Wahlrecht, für welches der beiden Verfahren (oder eine Kombination daraus) sie sich entscheiden.

Insbesondere große Finanzintermediäre (z. B. Banken) müssen sich in ein nationales Register für zertifizierte Finanzintermediäre eintragen lassen und unterfallen dann einer neuen Meldepflicht. Innerhalb von 25 Tagen ab Auszahlungstag muss dann mitgeteilt werden, von wem bzw. an wen die Dividende oder der Zins gezahlt wurde. Die Meldung erfolgt an die zuständige nationale Stelle bei der Finanzverwaltung, die für die Erstattung und Freistellung der Quellensteuer zuständig ist. Die Zahlungsströme sollen auf diese Weise schneller geprüft werden können.

Hinweis

Der vorliegende Entwurf erfasst explizit nur Fälle von börsennotierten und börsengehandelten Wertpapieren, die über Finanzintermediäre (z. B. Banken) verwaltet werden. Entlastungen für Quellensteuern auf konzerninterne Dividenden oder Lizenzvergütungen sind bislang nicht vor­gesehen.

Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)

Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

+49 521 2993310

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Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2023

Veröffentlicht: 29. August 2023

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