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Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen verabschiedet

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird eine EU-Richtlinie (sog. DAC 6-Richtlinie) umgesetzt, die 2018 im Schnellverfahren verabschiedet wurde. Die Anzeigepflicht zielt darauf, aggressive Steuergestaltungen im internationalen Kontext einzudämmen.

Wie von der Richtlinie vorgesehen, werden von der neuen Anzeigepflicht viele verschiedene Fallkonstellationen erfasst. Dabei kommt es oftmals nicht darauf an, ob überhaupt ein Steuervorteil erzielt wird.

Die Anzeigepflicht trifft zwar vornehmlich sog. Intermediäre (z. B. Banken, Steuerberater oder Rechtsanwälte), die entsprechende Gestaltungen beraten – allerdings können auch Inhouse-Gestaltungen meldepflichtig sein, bei denen kein externer Berater involviert ist. Es ist daher davon auszugehen, dass die neuen Anzeigepflichten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen eine große Herausforderung darstellen werden.

Anders als zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses geplant, ist eine Anzeigepflicht für rein nationale Gestaltungen nicht vorgesehen. Damit ist eine solche Meldepflicht aber noch nicht vom Tisch. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 20.12.2019 zugestimmt.

Zur Reichweite der neuen Anzeigepflicht dargestellt anhand von Praxisfällen siehe auch den Aufsatz von Dr. David Eberhardt.

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