Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern
Veröffentlicht: 2. September 2022 aus Steuern & Wirtschaft aktuell
Vermieter und Mieter sollen sich ab dem 1.1.2023 die CO2-Steuer für das Heizen teilen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die CO2-Steuer bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes aufgeteilt wird. Damit sollen Mieter künftig entlastet werden und Vermieter einen Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten.
Seit dem 1.1.2021 wird in Deutschland eine CO2-Steuer erhoben. Diese soll die Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude vorzunehmen und Mieter dazu veranlassen, sparsam mit Energie umzugehen. Nach derzeitiger Rechtslage können Vermieter die Heizkosten und auch die zusätzliche CO2-Steuer vollumfänglich auf die Mieter umlegen.
Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine Verteilung der CO2-Steuer auf beide Parteien des Mietverhältnisses vor, abgestuft entsprechend der energetischen Qualität der Gebäude. So sollen Vermieter bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz bis zu 90 % der Steuer tragen. Bei einer energetisch besseren Qualität verringert sich der Vermieteranteil für jede weitere Stufe um 10 %-Punkte.
In welche Stufe eine Wohnung fällt, soll nach dem Gesetzesentwurf anhand der Heizkostenabrechnung, mithin dem tatsächlich abgerechneten Verbrauch, ermittelt werden. Die Länder fordern jedoch, dass die Aufteilung der CO2-Steuern auf Basis einer verbrauchsunabhängigen Grundlage erfolgen sollte. Dafür seien die Vorgaben für Energieausweise so weiterzuentwickeln, dass zukünftig der Energieverbrauch gemäß Energiebedarfsausweis für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern zugrunde gelegt werden kann.
Bei Nichtwohngebäuden – etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros – soll zunächst eine 50:50-Aufteilung gelten, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Ausnahmen seien zudem möglich, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.
HINWEIS:
Auf Vermieter könnte neben einer Belastung mit CO2-Steuern ein weiterer Mehraufwand zukommen, da Angaben zur Energiebilanz des Gebäudes und zum CO2-Ausstoß gemacht werden müssten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates reagiert und welche Regelungen letztlich verabschiedet werden.
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