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Auswirkungen von Russlands Krieg gegen die Ukraine auf Unternehmensbewertungen – neuer fachlicher Hinweis des FAUB

Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 war ein einschneidendes Ereignis mit gravierenden (un)mittelbaren Folgen für die globale Wirtschaft und entsprechenden Konsequenzen für die Bewertung von Unternehmen(santeilen).

 

Aussagen zur zeitlichen Erstreckung und zu den künftigen Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind wie zu Beginn der Corona-Pandemie kaum verlässlich möglich. Nach Einschätzung des FAUB können sich in der langfristigen Sicht unternehmenswertrelevante Folgen ergeben, wenn der Ukraine-Krieg zu einer nachhaltigen Veränderung der wirtschaftlichen Situation z.B. hinsichtlich Lieferketten, Absatzmärkte, etc. führt.

In seinem Fachlichen Hinweis vom 23. März 2022 unterstreicht der FAUB, dass bei Unternehmensbewertungen die Wirkung der geänderten bzw. sich ggf. langfristig verändernden Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich Umfang und Dauer auf die künftigen finanziellen Überschüsse wie auch hinsichtlich der Kapitalkosten zu begutachten ist. Entscheidend ist dabei das Stichtagsprinzip, wonach der Wert eines Unternehmens zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln ist. Demzufolge sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges grundsätzlich erst bei Bewertungsstichtagen nach dem 23. Februar 2022 zu berücksichtigen und in diesen Fällen unternehmensindividuell zu prüfen und zu bewerten. Hierzu empfiehlt der FAUB Szenario-Analysen heranzuziehen. Neben der Auswirkung direkter Geschäftsbeziehungen in oder mit der Ukraine bzw. Russland kann die Geschäftsentwicklung des Bewertungsobjektes auch durch indirekte Implikationen des Krieges, wie steigende Rohstoff- und Energiepreise oder gestörte Lieferketten, beeinflusst werden.

Hinsichtlich der Methodik zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes sieht der FAUB keinen Anpassungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wird weiterhin eine durchschnittliche Marktrendite in der Bandbreite von 7,0 % bis 9,0 % und eine Marktrisikoprämie zwischen 6,0 % und 8,0 % (jeweils vor persönlichen Steuern) als Orientierung gesehen.

 

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  • Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung Miriam Roll

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