News Umsatzsteuerberatung

Entstehung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungsvereinbarungen

Veröffentlicht: 9. März 2022 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Leistungsausführung. Dies gilt auch, wenn das Entgelt in mehreren Raten gezahlt wird. Der hieraus resultierende Liquiditätsnachteil kann durch eine einfache Gestaltung der Ausgangsrechnungen vermieden werden.

Wenn ein Unternehmen die Steuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (sog. Sollversteuerung), entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem eine Leistung ausgeführt worden ist. Der Europäische Gerichtshof entschied am 28.10.2021, dass die Umsatzsteuer auch für eine in Raten vergütete einmalige Dienstleistung im Moment der Leistungserbringung entsteht. Eine ratenweise Steuerentstehung würde nur vorliegen, wenn eine Leistung wiederholt oder kontinuierlich während eines bestimmten Zeitraums erbracht wird, nicht aber bei einer einmaligen Leistung.

Das Urteil bewirkt für die Erbringung einmaliger Leistungen mit Ratenzahlungsvereinbarungen eine Liquiditätsbelastung aus der bei Leistungserbringung fälligen Umsatzsteuer. Darum sollte zukünftig im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung eine Rechnung über den vereinbarten vollständigen Betrag mit Umsatzsteuerausweis gestellt werden. Zusätzlich sollte vereinbart werden, dass der Leistungsempfänger den vollständigen Umsatzsteuerbetrag kurzfristig an den leistenden Unternehmen zahlt. Im Gegenzug steht dem Leistungsempfänger der volle Vorsteuerabzug zu. Er kann damit die Zahlung der Umsatzsteuer refinanzieren. Der Nettobetrag der Rechnung kann anschließend in Raten gezahlt werden.

Praxistipp:

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sollte die Umsatzsteuer bereits bei Leistungserbringung vollständig in der Rechnung ausgewiesen und kurzfristig bezahlt werden. Für den verbleibenden Nettobetrag kann Ratenzahlung vereinbart werden. Unternehmen sollten eine entsprechende Anpassung der Vereinbarungen mit ihren Kunden veranlassen.

Steuern & Wirtschaft aktuell

Einblicke in steuerliche und rechtliche Veränderungen mit Perspektiven für neue Gestaltungsmöglichkeiten

mehr

Wir beraten Sie gerne!