Veranstaltung

Nachhaltigkeit –
Dringender Handlungsbedarf
für Unternehmen

Nach den Überlegungen der EU soll sich die nicht finanzielle Berichterstattung weiterentwickeln bis diese die gleiche Bedeutung hat wie die hinlänglich bekannte finanzielle Berichterstattung.

Datum: Mittwoch, 26. Januar 2022
Uhrzeit: 10:00 – 10:30 Uhr
Ort: Online-Seminar

Bisher besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer nicht finanziellen Erklärung lediglich für große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf nicht kapitalmarktorientierte „große Unternehmen“ soll im Juni 2022 von der EU beschlossen werden und dann voraussichtlich bereits für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden sein. Daneben haben zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtete Unternehmen die EU-Taxonomie, die einheitliche Vorgaben für nachhaltige Finanzinformationen definiert, auf diesem Wege Investitionen in nachhaltige Projekte lenkt und einen Beitrag zum Europäischen Green Deal leistet, anzuwenden. Für 2022 sind kapitalmarktorientierten Unternehmen bereits teilweise von der EU-Taxonomie betroffen, während sich ab 2023 der Anwenderkreis analog zum Anwenderkreis der CSR-Berichterstattung deutlich ausweitet. Außerdem werden Unternehmen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Über die bisherige Selbstverpflichtung hinaus werden erstmals klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten gesetzlich geregelt.

Inhalt

  • Geplante Änderungen der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Einführung der EU-Taxonomie
  • Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Zielgruppe

  • große Unternehmen und Konzerne


Teilnahmegebühr

  • Die Teilnahme an dem Online-Seminar ist kostenfrei.
Nachhaltigkeit –
Dringender Handlungsbedarf
für Unternehmen

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