Steuer-Podcast

Folge 7: Die wirksame Einbeziehung von Haftungsbegrenzungen in die Mandatsvereinbarung

Ein qualitätsgesichertes Auftragsmanagement begrenzt Haftung effektiv! Die wirksame Einbeziehung der Haftungsbegrenzung in das Mandatsverhältnis sollte bei Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwaltskanzlei oberste Priorität haben.

 

Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte und Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur Menze & Menze diskutieren die Rechtslage und geben Tipps und Einschätzungen für die Praxis.

Wann ist eine Haftungsbegrenzung im Mandatsverhältnis zu vereinbaren?

Grundsätzlich ist die Begrenzung von Haftungsansprüchen zu Beginn oder gar auch bei einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des Mandatsverhältnis vorzunehmen. Hinter dem Jahresabschuss ist definitiv der falsche Ort.

Gibt es inhaltliche Voraussetzungen an die Vereinbarung oder kann frei formuliert werden?

Inhaltlich sollten die Klauseln geprüft und juristisch abgestimmt sein. VORSICHT bei Musterformularen. Diese sind oft fehlerhaft und beinhalten die Gefahr von überraschenden Klauseln und sind damit ständig der Gefahr der Unwirksamkeit ausgesetzt.

Wie hoch sollte der Versicherungsschutz in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Bezug auf die vertragliche Haftungsbegrenzung gewählt werden?

Zunächst sollte die Haftungsbegrenzung immer mindestens den Vorschriften aus den berufsrechtlichen Vorschriften (WPO, StBerG, BRAO) entsprechen. Je nach Mandant oder aber wenn keine vertragliche Haftungsbegrenzung möglich ist, sollte der Versicherungsschutz an das Risiko des Auftrages angepasst werden.

 

Ein qualitätsgesichertes Auftragsmanagement begrenzt Haftung effektiv!

Durch welche Maßnahmen lassen sich Haftungsbegrenzungen rechtssicher in das Mandatsverhältnis einbauen? Wie ist der Aufwand? Was sind die To Do´s?

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Alexander Kirchner, M.A.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner

Felix Menze

Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur Menze & Menze