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Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Veröffentlicht: 2. Juni 2026 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2026
Von: Claudia Surkamp

Der Bundestag hat am 27.3.2026 ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (sog. Altersvorsorgereformgesetz) verabschiedet. Das neue Vorsorgemodell löst ab dem Jahr 2027 die Riester-Rente ab. Es soll renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler sein. Der Bundesrat hat dem Vorhaben am 8.5.2026 zugestimmt.

 

 

Ab dem 1.1.2027 werden neben Altersvorsorgeprodukten mit garantierten Leistungen auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie gefördert. Bei Garantieprodukten stehen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 % oder alternativ 80 % des eingezahlten Kapitals zur Verfügung. Höhere Renditechancen bieten Altersvorsorgedepots mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETFs). Wer wenig Kapitalmarkt­erfahrung hat, kann einen Standarddepot-Vertrag mit zwei vom Anbieter festgelegten Fonds und Effektivkosten von maximal 1 % abschließen.

Die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge werden erst in der späteren Auszahlungsphase besteuert. Anders als bei der Riester-Rente sind künftig auch Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler) sowie Arbeitnehmer, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen versichert sind, förderberechtigt.

Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf maximal 6.840 € begrenzt. Davon werden bis zu 1.800 € gefördert. Die staatliche Grundzulage beträgt 50 Cent pro eingezahltem Euro für einen jährlichen Eigenbetrag von bis zu 360 €. Für darüber hinausgehende Eigenbeiträge bis zu insgesamt 1.800 € jährlich beträgt die Zulage 25 Cent pro eingezahltem Euro. Dazu kommt eine Kinderzulage von jährlich bis zu 300 € pro Kind. Die begünstigten Einzahlungen sowie der Zulagenanspruch können in der Einkommen­steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. Zum Tragen kommt dann der höhere Betrag, entweder der Steuervorteil oder die Zulage. 

Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann den alten Vertrag mit der bisherigen steuerlichen Förderung oder den Vertrag mit der neuen Förderung fortsetzen. Es kann aber auch in einen neuen Altersvorsorgevertrag gewechselt werden.

HINWEIS

Das Altersvorsorgereformgesetz soll die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge insbesondere für Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen durch die Ausweitung der steuerlichen Förderung auf Altersvorsorgedepots und eine höhere Förderung geringer Eigenbeiträge verbessern.

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Veröffentlicht: 2. Juni 2026

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