DE EN

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension

Veröffentlicht: 19. November 2024 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 4-2024
Von: Claudia Surkamp

Das Bundesfinanzministerium hat am 30.8.2024 aufgrund neuer Rechtsprechung seine Auffassung zu den steuerlichen Folgen bei gleichzeitiger Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft teilweise geändert.

 

Nach Ansicht der Finanzverwaltung führte die parallele Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bislang stets zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, soweit das Gehalt nicht auf die Pensionszahlung angerechnet wurde. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 15.3.2023 sieht das Bundesfinanzministerium dies nun differenzierter:

  • Wird der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nach Eintritt des Versorgungsfalls voll als Geschäftsführer weiterbeschäftigt, erhält dafür aber lediglich ein reduziertes Gehalt, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Dies gilt allerdings nur, soweit die Summe aus Pensionszahlung und neuem (reduziertem) Gehalt das Gehalt vor Pensionsbezug nicht überschreitet.
  • Wird neben dem Gehalt auch die Arbeitszeit deutlich reduziert, liegt unverändert eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, da eine Teilzeittätigkeit nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht mit dem Aufgabenbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers vereinbar ist.

FAZIT

Leider folgt die Finanzverwaltung dem Bundesfinanzhof nur teilweise. Nach dessen Auffassung würde eine Teilzeittätigkeit als Geschäftsführer nach Pensionsbeginn nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

Unternehmenssteuerrecht

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 4-2024

Veröffentlicht: 19. November 2024

In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Jahressteuergesetz 2024 – Anpassung im Gesetzgebungsverfahren
2. Einführung der E-Rechnung ab dem Jahr 2025
3. Grundsteuer 2025 – langsam wird es ernst!

alle Artikel

Kostenloser ABO-SERVICE für Rundschreiben

Möchten Sie immer gut informiert sein? Dann nehmen Sie unser Serviceangebot für Rundschreiben in Anspruch. Einblicke in steuerliche und rechtliche Veränderungen mit Perspektiven für neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Abo bestellen