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Neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs - Grundsteuer ab 2025 deutlich zu hoch?

Veröffentlicht: 17. Juni 2024
Von: Karin Stückmann-Küchler, Christian Hahn

Sind Eigentümer von Immobilien der Meinung, dass die neue Grundsteuer deutlich zu hoch ist, müssen sie die Möglichkeit haben, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachweisen zu können. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen am 13. Juni 2024 veröffentlichten Beschlüssen (II B 78/23 und II B 79/23) klargestellt. Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Übermaßverbot könne nur durch verfassungskonforme Auslegung oder durch eine Billigkeitsmaßnahme abgewendet werden.

 

Das Übermaßverbot könne nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH insbesondere dann verletzt sein, wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert den (vom Steuerpflichtigen) nachgewiesenen niedrigeren Wert um 40 Prozent oder mehr übersteigt.

In den beiden Entscheidungen hat der BFH die von den Finanzgerichten gewährte Aussetzung der Vollziehung bereits aus einfach-rechtlichen Gründen bestätigt.

Die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert-Bescheids hat zur Folge, dass die darauf basierenden Grundsteuerbescheide ebenso ausgesetzt werden. Grundsteuer würde daher zunächst nicht erhoben.

Die Auswirkungen der Beschlüsse auf die weitere Umsetzung der Grundsteuerreform bleiben abzuwarten

 

FAZIT

Wenn Sie ein aus Ihrer Sicht zu hoch bewertetes Grundstück haben, sollten Sie fristgerecht Einspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid einlegen. Eine Begründung des Einspruchs kann nachgereicht werden. Zur Abstimmung des weiteren Vorgehen sollten Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen. In geeigneten Fällen bietet sich unter Verweis auf die Beschlüsse des BFH ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Christian Hahn, LL.M.

Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

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