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Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht: Was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

Veröffentlicht: 23. Oktober 2026
Von: Niels Doege, Christian Hauptmann

Insbesondere die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen stehen auf dem Prüfstand. Hinzu kommt eine intensive politische Debatte über die Besteuerung von Vermögen und damit eine Verschärfung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Für Unternehmer, Gesellschafter und deren Familien stellt sich damit die Frage, welche Auswirkungen eine mögliche Neuregelung auf ihre Nachfolgeplanung haben könnte.

 

Was wurde verhandelt?

Im ersten Verfahren (1 BvF 1/23, Normenkontrollverfahren) rügt der Freistaat Bayern die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaftsteuer als Landessteuer sowie die Ausgestaltung von Freibeträgen, Bewertungsregelungen und Steuersätzen.

Im zweiten Verfahren (1 BvR 804/22, Verfassungsbeschwerde) geht es um die Besteuerung von Privatvermögen gegenüber steuerlich begünstigtem Betriebsvermögen. Der Beschwerdeführer rügte „eigentlich“ die unzulässige Privilegierung von Betriebsvermögen durch die Begünstigungs- und Verschonungsregelungen – und „nicht so sehr, dass er Erbschaftsteuern zahlen muss.“

Womit such das Bundesverfassungsgericht insbesondere befasste

Wirtschaftliche und empirische Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

  • Welchen Beitrag leistet die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum Gesamtsteueraufkommen?
  • Welche Auswirkungen hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Vermögensverteilung?
  • Können Betriebe (die Erben) die Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen? Was bedeuten die (hohen) Steuersätze und die Bewertung der Unternehmen anhand ihrer (zukünftigen) Ertragskraft als Bemessungsgrundlage?
  • Reichen großzügige Stundungsregelungen aus? Oder führt auch eine Stundung zu einem Liquiditäts- und Vermögensabfluss, der den Fortbestand der Unternehmen gefährdet?

Wie wirkt das Begünstigungs- und Verschonungsregime für Betriebsvermögen

  • Im Fokus standen die (neuen) Regelungen nach dem BVerfG-Urteil von 2014 (1 BvL 21/12): die vom Gesetzgeber eingeführten Erwerbsschwellen (26 Mio., 90 Mio.) und die Verschonungsbedarfsprüfung.
  • Eröffnet insbesondere die Verschonungsbedarfsprüfung Möglichkeiten für missbräuchliche Gestaltungen?
  • Sind die Regelungen deshalb verfassungswidrig oder (noch) vom Ermessen des Gesetzgebers gedeckt?
  • Welche Folgen könnten weitere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber für die Erbschaft- und Schenkungsteuer haben? Steigt die Komplexität weiter? Kann der Gesetzgeber noch flexibel handeln? 

Ausblick

Mit den Urteilen ist 3 bis 6 Monate nach den mündlichen Verhandlungen zu rechnen. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht bei Verfassungswidrigkeit stets die Fortgeltung des aktuellen Rechts angeordnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, das Gesetz innerhalb einer Übergangsfrist anzupassen.

 

EMPFEHLUNG

Nachfolgeplanung überprüfen und Optionen durchrechnen

Allein aus der mündlichen Verhandlung ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsdruck für eine Übertragung. Dennoch sollten Unternehmer und Gesellschafter bestehende Nachfolgekonzepte überprüfen und mögliche Vermögensübertragungen steuerlich durchrechnen. Wer seine Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig kennt, kann auf Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen schneller reagieren. Bereits geplante und wirtschaftlich sinnvolle Übertragungen sollten jedoch zeitnah umgesetzt werden.

Grundsatz: Keine Übertragung nur aus steuerlichen Gründen.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Nachfolgeberatung

Niels Doege

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner

+49 521 2993134

 

Das Thema
im Podcast

Juliette Gill und Niels Doege sprechen über die Verhandlungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Begünstigung von Betriebsvermögen und die Konsequenzen für Unternehmensnachfolgen. // Podcast-Folge 38