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Stückmann Podcast Folge 38: Erbschaft- und Schenkungsteuer auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht: Was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wird erneut vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Gegenstand der mündlichen Verhandlungen am 12. und 13. Oktober 2026 waren verfassungsrechtliche Fragen zu den gesetzlichen Regelungen, insbesondere zur Begünstigung von Betriebsvermögen. Juliette Gill spricht mit Niels Doege, über die möglichen Auswirkungen einer Entscheidung auf die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen und die Planung von Unternehmensnachfolgen.

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Die Erbschaft­steuer vor dem Bundes­verfassungs­gericht


Juliette Gill und Niels Doege sprechen über die Verhandlungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Begünstigung von Betriebsvermögen und die Konsequenzen für Unternehmensnachfolgen.

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Warum die Erbschaftsteuer aktuell diskutiert wird

Die politische Debatte und die noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts führen bei vielen Unternehmen zu Unsicherheit. Niels Doege warnt vor vorschnellen Schlussfolgerungen: Aus den Fragen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung lässt sich nicht ableiten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.

Gleichwohl haben die beiden Verhandlungstage erkennen lassen, welche verfassungsrechtlichen Fragen für das Gericht von besonderer Bedeutung sind.

Länderautonomie: Bayern gegen den Rest

Am ersten Verhandlungstag befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Normenkontrollverfahren des Freistaats Bayern, der auf eine stärkere Länderautonomie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zielt. Bayern will eine Regionalisierung der Bewertungsvorschriften, Freibeträge und Steuersätze.

Unterschiedliche Bewertungsvorschriften, Freibeträge und Steuersätze in den einzelnen Bundesländern könnten die Rechtsanwendung erschweren und die Komplexität erhöhen – etwa wenn sich der Wohnsitz des Steuerpflichtigen und das übertragene Immobilienvermögen in verschiedenen Bundesländern befinden. Erörtert wurden zudem mögliche steuerlich motivierte Wohnsitzverlagerungen (Seniorenresidenz in Bayern).

Betriebsvermögen: Gleichbehandlung und hohe Steuerbelastung

Am zweiten Verhandlungstag stand die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen im Mittelpunkt. Bevor das Bundesverfassungsgericht die inhaltlichen Fragen prüfen kann, muss es allerdings zunächst über die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde entscheiden. In der Sache geht es darum, ob und inwieweit die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen Erwerber von Betriebsvermögen gegenüber Erwerbern von Privatvermögen in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise begünstigen (Verletzung Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1).

Am Vormittag des zweiten Verhandlungstages wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der geltenden Regelungen sowie eines möglichen Wegfalls der Begünstigungen für Betriebsvermögen erörtert. Im Fokus standen das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Vermögensverteilung, die Höhe der Steuersätze und die Bewertung unternehmerischen Vermögens nach dem Ertragswertverfahren.

Dabei wurde thematisiert, dass die Bewertung auf künftig erwarteten Erträgen beruht, die zum Bewertungsstichtag noch nicht erwirtschaftet sind. Weitgehende Einigkeit bestand unter den Sachverständigen hinsichtlich der unzureichenden Datenlage sowie der erheblichen Steuerbelastung und des damit verbundenen Liquiditätsabflusses bei sofortiger Zahlung. Unterschiedlich beurteilt wurde dagegen, ob eine Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen angemessenen Ausgleich schaffen kann. Gegen eine bloße Stundung wurde eingewandt, dass sie die Belastung lediglich zeitlich verschiebt und den Vermögens- und Liquiditätsabfluss nicht dauerhaft verhindert.

 

Was steckt hinter der Verschonungsbedarfsprüfung?

Ein Schwerpunkt der Verhandlung war die Verschonungsbedarfsprüfung, insbesondere bei missbräuchlichen Gestaltungen. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine weitgehende Steuerentlastung, wenn ein Erwerber die Erbschaftsteuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann. Diskutiert wurde, wann mögliche missbräuchliche Gestaltungen vorliegen könnten und welche Rolle beispielsweise Übertragungen an Minderjährige oder Stiftungen spielen. Niels Doege stellt klar, dass die Verschonungsbedarfsprüfung kein einfaches Instrument zur Vermeidung von Erbschaftsteuer ist. Die Steuerentlastung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Voraussetzung für begünstigtes Vermögen, Behaltensfristen und Lohnsummenvorgaben; zudem muss ein Teil (50 %) des verfügbaren, nicht begünstigten Vermögens (Privatvermögen) sowie auch zukünftig in den nächsten 10 Jahren zusätzlich unentgeltlich erhaltenes Privatvermögen zur Begleichung der Steuer eingesetzt werden. Die komplexe Prüfung und die langfristig einzuhaltenden Voraussetzungen erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung und Begleitung.

Wie geht es mit dem Erbschaftsteuerrecht weiter?

Die Verhandlungen haben erneut gezeigt, wie komplex die gesetzlichen Regelungen zur Begünstigung von Betriebsvermögen sind. Zugleich stellt sich die Frage, wie konkret das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Neuregelung formulieren sollte. Zu detaillierte Vorgaben könnten das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht weiter verkomplizieren und den politischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird innerhalb von etwa drei bis sechs Monaten nach der mündlichen Verhandlung gerechnet. Niels Doege hält es für wahrscheinlich, dass das Gericht im Falle einer Beanstandung die Fortgeltung der bisherigen Regelungen für einen Übergangszeitraum anordnet, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Einschätzung; der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

Wer eine Unternehmensnachfolge plant oder eine Übertragung möglich erscheint, sollte die aktuelle Diskussion – insbesondere bei größeren Unternehmensvermögen, für die eine Verschonungsbedarfsprüfung in Betracht kommt – zum Anlass nehmen, die beabsichtigte Übertragung sorgfältig zu prüfen, vorzubereiten und gegebenenfalls umzusetzen. Insbesondere bei größeren Unternehmen ist zu klären, welche Vermögensbestandteile die Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung erfüllen. Niels Doege rät jedoch davon ab, eine Übertragung allein aus steuerlichen Erwägungen vorzunehmen. Maßgeblich bleiben die wirtschaftlichen, familiären und unternehmerischen Rahmenbedingungen.

Fazit: Nachfolge planen, Entwicklungen verfolgen

Die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht betreffen zentrale Fragen für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – von der Gesetzgebungskompetenz der Länder bis zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Begünstigung von Betriebsvermögen. Unternehmen mit konkreten Nachfolgeplänen sollten ihre Vermögensstruktur und die steuerlichen Voraussetzungen frühzeitig prüfen sowie geplante Übertragungen sorgfältig vorbereiten. 

 

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Zusammenfassung