STEUERN
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2025
Zum Jahresbeginn 2025 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Steuerfortentwicklungsgesetz
Das Steuerfortentwicklungsgesetz, das nach dem Bruch der Ampelkoalition in einem letzten gemeinsamen Kraftakt am 19.12.2024 vom Bundestag und am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossen wurde, ist am 30.12.2024 verkündigt worden und damit in Kraft getreten. Zuvor erfuhr der Gesetzentwurf noch umfangreiche Änderungen.
Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen im Jahr 2025
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs, acht bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2025 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.
Kleinbetragsregeln der Finanzverwaltung
Im Zahlungsverkehr mit der Finanzverwaltung gelten besondere Regeln für Steuerpflichtige, die sich zu Beginn des Jahres 2025 geändert haben.
Neuer Umwandlungssteuererlass
Am 2.1.2025 hat das Bundesfinanzministerium den neuen Umwandlungssteuererlass veröffentlicht. Er berücksichtigt Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz.
Neue Verwaltungsgrundsätze zu den Verrechnungspreisen
Das Bundesfinanzministerium hat am 12.12.2024 die endgültige Version der neuen Verwaltungsgrundsätze zu den Verrechnungspreisen veröffentlicht. Die Neufassung enthält u. a. wichtige Klarstellungen zu den Finanzierungsbeziehungen im Konzern sowie eine Vereinfachung für bestimmte Marketing- und Vertriebsgesellschaften.
Anpassung der Steueroasen-Gebiete
Am 8.10.2024 hat der Rat der Europäischen Union die sog. schwarze Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Fünf Länder und Gebiete wurden von der Liste genommen. Sie gelten damit ab dem in der Liste genannten Datum wieder als kooperativ.
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens führt zu einer Schenkung. Die Höhe bemisst sich nach dem Zinsvorteil. Der Vergleich mit dem steuerlich pauschalierten Zinssatz von 5,5 % kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.7.2024 nicht herangezogen werden, wenn für vergleichbare Darlehen ein niedrigerer marktüblicher Zinssatz festgestellt wird.
RECHT
Nichtigkeit von Beschlüssen bei fehlerhaft einberufener Gesellschafterversammlung
Die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung durch einen unbefugten Partner führt zur Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse. Das entschied der Bundesgerichtshof am 16.7.2024 und stellte klar, dass für Partnerschaftsgesellschaften die im Gesellschaftsrecht anerkannten Grundsätze zu Beschlussmängeln gelten.
Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister bei Löschung von Rechten
Das Oberlandesgericht München entschied am 8.10.2024, dass im Fall der Löschung eines Rechts, das zugunsten einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) im Grundbuch eingetragen ist, seit dem Inkrafttreten des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes die Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister für den Nachweis der Bewilligungsbefugnis notwendig ist. Die Neuregelungen erfordern, dass die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen und die Änderungen dann ins Grundbuch übernommen werden müssen.
Keine Eintragung einer GmbH & Co. KG vor ihrer Komplementärin
Damit eine Kommanditgesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden kann, muss ihre Komplementärin, die selbst einer Eintragung ins Handelsregister bedarf, bereits eingetragen sein. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied am 10.7.2024, dass die frühere Praxis, eine Kommanditgesellschaft mit einer Vor-GmbH als Komplementärin einzutragen und später zu korrigieren, nicht mehr zulässig ist.
Hinauskündigungsklauseln in der Start-up-Finanzierung
In vielen Start-ups werden sog. Vesting-Klauseln vereinbart, um Gründer langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin vom 12.8.2024 zeigt, dass durch eine solche Klausel die Ausschließung eines Mitgesellschafters ohne sachlichen Grund („Hinauskündigungsklausel“) sachlich gerechtfertigt und damit wirksam sein kann.
Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern bei Holding-Konstellation
Das Bundessozialgericht hat am 20.2.2024 erneut klargestellt, dass Fremdgeschäftsführer einer GmbH sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie nicht über eine ausreichende Rechtsmacht zur selbstständigen Einflussnahme auf Gesellschafterbeschlüsse verfügen. Das Gericht hat zugleich klargestellt, dass sich ein maßgeblicher Einfluss aus Holding- und Konzernstrukturen ergeben kann, in denen ein Geschäftsführer zwar nicht an der von ihm zu führenden Gesellschaft, dafür aber an der Mutter- oder weiteren Konzerngesellschaften beteiligt ist.
Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 8.7.2024 die fristlose Kündigung einer Grundschulsekretärin für wirksam erklärt, die sich krankgemeldet hatte, um an einem Trainer-Lehrgang teilzunehmen. Die Entscheidung betont, dass eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
JAHRESABSCHLUSS
Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023
Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass für Jahresabschlüsse, die zwar verspätet, aber noch vor dem 1.4.2025 zur Offenlegung bzw. Hinterlegung übermittelt werden, kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.
DIGITALISIERUNG
Data Governance und Datenqualität für Nachhaltigkeit und künstliche Intelligenz
In unserer digitalen Welt sind Daten das Herzstück vieler Geschäftsprozesse und strategischer Entscheidungen. Dabei ist die Qualität dieser Daten u. a. entscheidend für den Erfolg in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz und bei Digitalisierungsanforderungen wie der E-Rechnung.
Folgen der verspäteten Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Auch nach der Bundestagswahl dürfte weiterhin unklar bleiben, wann die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht erfolgt. Signale der Europäischen Kommission deuten derweil auf Erleichterungen und Anpassungen an der bisherigen Richtlinie hin.