Modernisierung des EU-Zollrechts und dadurch bedingte Änderungen für den Online-Handel
Veröffentlicht: 26. Mai 2026
aus
Rundschreiben Umsatzsteuer 1-2026
Von:
Karin Korte
Die bereits im Mai 2023 von der Europäischen Kommission angestoßene Zollrechtsreform nimmt nun konkret Gestalt an. Ziel ist es, die EU-Zollunion grundlegend zu modernisieren und insbesondere den massiven Herausforderungen durch den weltweiten Online-Handel zu begegnen. Für Unternehmen, die Waren direkt aus Nicht-EU-Ländern beziehen, werden bereits im Jahr 2026 die ersten bedeutenden Änderungen wirksam. Diese Modernisierung führt zu weitreichenden Anpassungen bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern, was insbesondere für Online-Händler und Online-Marktplätze eine frühzeitige Umstellung ihrer Prozesse erfordert.
Nachdem sich der Rat der Europäischen Union im November 2025 auf die Abschaffung der bisherigen 150-Euro-Zollfreigrenze zwecks Missbrauchsbekämpfung geeinigt hat, steht nunmehr ein zeitlicher Fahrplan fest:
- Juli 2026 – neue Zollpauschale: Ab dem 1.7.2026 entfällt die Zollbefreiung für Kleinsendungen vollständig. Stattdessen wird ein pauschaler Zoll von 3 € pro Warengruppe innerhalb eines Pakets erhoben, sofern der Warenwert unter 150 € liegt.
- November 2026 – zusätzliche Gebühren: Voraussichtlich ab dem 1.11.2026 wird zusätzlich eine EU-weite Bearbeitungsgebühr von ca. 2 € pro Sendung eingeführt. Beachten Sie, dass Länder wie Rumänien, Italien oder die Niederlande bereits Anfang 2026 eigene nationale Logistiksteuern bzw. Bearbeitungsgebühren zwischen 2 € und 5 € eingeführt haben.
- Januar 2028 – neue EU-Zollbehörde: Die neue zentrale Behörde mit Sitz in Lille nimmt Anfang 2028 ihre Arbeit auf, um das Risikomanagement EU-weit zu koordinieren.
- Juli 2028 – Änderung des Import-One-Stop-Shop-Verfahrens (IOSS): Online-Händler und Online-Marktplätze sind ab dem 1.7.2028 bei Fernverkäufen im Wert von bis zu 150 € zwingend Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, eine Übertragung auf den Kunden ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Den hieraus entstehenden deklaratorischen Verpflichtungen können Online-Händler und Online-Marktplätze entweder durch Nutzung des IOSS-Verfahrens mit steuerfreier Einfuhr und Meldung der Mehrwertsteuer vom Bestimmungsland oder durch umsatzsteuerliche Registrierungen in jedem belieferten Mitgliedstaat nachkommen. Detailliertere Ausführungen zu den Änderungen finden Sie in unserem Rundschreiben 2/2025 auf den Seiten 8 und 9.
- Digitale Zukunft: Ab dem Jahr 2032 können Unternehmen freiwillig eine neue zentrale Datenplattform nutzen, um alle Zollinformationen an einem einzigen Ort zu bündeln. Ab dem Jahr 2038 wird die Nutzung dieser Plattform für alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend.
Ergänzend dazu können besonders zuverlässige Unternehmen künftig einen speziellen Vertrauensstatus beantragen (Trust & Check), der ihnen eine deutlich effizientere Abwicklung ihrer Importe ohne direkte Zollkontrollen ermöglicht.
EMPFEHLUNG
Da die Zollfreigrenze wegfällt und zusätzliche Bearbeitungsgebühren hinzukommen, sollten Sie Ihre Prozesse im Fernverkauf anpassen, um Verzögerungen oder unerwartete Kosten in der Lieferstruktur zu vermeiden.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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