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Informationsblatt zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG

Veröffentlicht: 26. Mai 2026 aus Rundschreiben Umsatzsteuer 1-2026
Von: Karin Korte

Mit Schreiben vom 22.9.2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Informationsblatt zu den Kriterien für das Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) veröffentlicht. Darin werden die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Vorträge, Kurse und Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit sind.

 

Damit eine Veranstaltung als umsatzsteuerbefreite Leistung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG gilt, müssen die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt sein. Maßgeblich ist, dass sämtliche Kriterien in Summe vorliegen, auch wenn einzelne Aspekte unterschiedlich stark ausgeprägt sein können.

1. Inhalt der Veranstaltung

Das Thema muss bildungsrelevant sein (z. B. Sprachen, Politik, Gesundheit, Kultur, Gesellschaft) und könnte auch in schulischen, akademischen oder beruflichen Kontexten vermittelt werden. Dabei liegt ein pädagogisch-didaktisches Konzept vor, das eine strukturierte Planung, definierte Lernziele, die Berücksichtigung der Zielgruppe sowie geeignete Methoden und Medien umfasst.

2. Zielsetzung der Veranstaltung

Im Vordergrund steht die gezielte Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, sodass ein Lernprozess angestoßen wird. Es darf sich nicht um Freizeitaktivitäten wie Hobbykurse oder Tanzabende handeln. Sport- und Kulturveranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei sein, sofern § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG Anwendung findet.

3. Objektive Eignung der Lehrkraft

Die Lehrkraft verfügt über fachliche und pädagogische Qualifikationen, etwa durch Studium, Ausbildung, Berufsabschluss oder langjährige Erfahrung.

Werden Veranstaltungen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder anerkannt oder nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen, gelten sie in der Regel als wissenschaftliche oder belehrende Angebote im Sinne des § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG.

Die Kriterien des Informationsblatts sind jedoch nicht auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen anzuwenden.

FAZIT

Das Informationsblatt schafft erstmals eine strukturierte Checkliste für die Praxis. Es konkretisiert die bisherigen Verwaltungsgrundsätze aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass und gibt Unternehmen – insbesondere im Bildungssektor – ein klares Prüfschema an die Hand, um zu beurteilen, ob ihre Leistungen umsatzsteuerfrei angeboten werden können.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
Mehr zum Bereich:

Umsatzsteuerberatung

Dipl.-Kff. Karin Korte

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

+49 521 2993358

 

Rundschreiben
Umsatzsteuer 1-2026

Veröffentlicht: 26. Mai 2026

Für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen der Region

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