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Differenzbesteuerung beim Gebrauchtwagen­handel und beim Möbel-Upcycling

Veröffentlicht: 6. November 2025 aus Rundschreiben Umsatzsteuer 2-2025
Von: Karin Korte

Die Differenzbesteuerung ist für viele Händler im Gebrauchtwagenhandel und im Bereich Möbel-Upcycling ein wichtiges Instrument, um wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können. Sie sorgt dafür, dass beim Weiterverkauf von gebrauchten Waren nicht die volle Umsatzsteuer auf den gesamten Verkaufspreis, sondern nur auf den erzielten Gewinn gezahlt werden muss.

 

Im Gebrauchtwagenhandel und beim Möbel-Upcycling kaufen Händler regelmäßig Waren von Privatpersonen oder Kleinunternehmern ein. Auf diese Waren wird beim Einkauf keine Umsatzsteuer gezahlt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das Umsatzsteuergesetz (UStG) die Differenzbesteuerung vor: Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet (§ 25a UStG).

Die Urteile XI R 9/23 und XI R 15/21 des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.12.2024 unterstreichen, dass die Anwendung dieser Regelung an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Besonders betont der BFH die Nachweispflichten der Händler. Jeder Einkauf muss lückenlos dokumentiert werden: Name und Anschrift des Verkäufers, Kaufdatum, Beschreibung des Gegenstands und der Einkaufspreis sind festzuhalten. Ebenso muss aus den entsprechenden Verträgen oder Rechnungen der Hinweis auf die Differenzbesteuerung erkennbar sein. Fehlen diese Nachweise oder sind sie unvollständig, kann das Finanzamt die Differenzbesteuerung ablehnen.

Auch ein teilweiser Vorsteuerabzug, wie etwa beim Möbel-Upcycling, kann die Differenzbesteuerung ausschließen. Konkret wurde eine umgearbeitete antike Waschkommode aus Privatbesitz erworben, restauriert und mit neuen Sanitärkomponenten wie Waschbecken und Armaturen zu einem modernen Waschtisch umgebaut. Für den Verkauf stellte die Klägerin zwei getrennte Rechnungen aus: eine für die gebrauchte Kommode, auf die sie die Differenzbesteuerung anwandte, und eine für die neuen Einbauteile, die regulär besteuert wurden. Das Finanzamt erkannte diese Aufteilung nicht an und behandelte die Lieferung als einheitliche Leistung. Da der Ankauf von neuen Sanitärkomponenten bei der Klägerin vorsteuerbehaftet war, schied die Anwendung der Differenzbesteuerung aus. In diesem Fall war Umsatzsteuer auf den gesamten Verkaufspreis fällig.

Die Differenzbesteuerung bietet Händlern im Gebrauchtwagenhandel und beim Möbel-Upcycling erhebliche Vorteile und fördert einen fairen Wettbewerb. Gleichzeitig ist sie mit strengen Pflichten verbunden, die durch die vorliegenden BFH-Urteile noch einmal hervorgehoben wurden.

Merke

Wer die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft erfüllt und seine Nachweise sauber führt, kann die Vorteile der Differenzbesteuerung weiterhin nutzen.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Umsatzsteuerberatung

Dipl.-Kff. Karin Korte

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

+49 521 2993358

 

Rundschreiben
Umsatzsteuer 2-2025

Veröffentlicht: 6. November 2025

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