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Rundschreiben

Rundschreiben
Umsatzsteuer 2-2025

    ARTIKEL

    Bonuszahlungen bei Zentralregulierung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat darüber entschieden, wie mit Rabatten (insbesondere Bonuszahlungen, die ein Zen­tralregulierer seinen Anschlusshäusern für bezogene Waren von Lieferanten gewährt) umsatzsteuerlich umzu­gehen ist. Die Zahlungen stellen keine Entgeltminder­ungen für bezogene Leistungen dar und führen somit nicht zu einer Vorsteuerberichtigung bei den Anschlusshäusern.

     

     
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    Differenzbesteuerung beim Gebrauchtwagen­handel und beim Möbel-Upcycling

    Die Differenzbesteuerung ist für viele Händler im Gebrauchtwagenhandel und im Bereich Möbel-Upcycling ein wichtiges Instrument, um wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können. Sie sorgt dafür, dass beim Weiterverkauf von gebrauchten Waren nicht die volle Umsatzsteuer auf den gesamten Verkaufspreis, sondern nur auf den erzielten Gewinn gezahlt werden muss.

     
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    Pauschale Zuschüsse für den ÖPNV kein steuerbares Entgelt von dritter Seite

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass pauschale Verlustausgleichszahlungen im öffen­tlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kein steuer­bares Entgelt von dritter Seite darstellen. Diese Zahlungen fließen nicht in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage ein und lassen den Vorsteuerabzug unberührt.

     
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    Vorsteuerabzug bei Holdingstrukturen

    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg behandelte im Urteil vom 13.6.2018 (Az. 7 K 7227/15) Leistungen einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaften umsatzsteuerlich so, als wären diese Leistungen im Wege einer Dienstleistungskommission erbracht worden. Dem trat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.2.2020 (Az. XI R 24/18) durch Urteilsaufhebung entgegen. Viele Holdinggesellschaften übernehmen zen­trale Beratungs- oder Managementleistungen und geben diese an ihre Tochtergesellschaften weiter.

     
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    Mindestbemessungsgrundlage für konzerninterne Dienstleistungen?

    Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3.7.2025 (C-808/23) stellt klar, inwiefern Aufwendungen einer Muttergesellschaft für die Berechnung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage herangezogen werden können und eine differenzierte Bewertung einzelner Leistungen zulässig ist. Durch die Präzisierung des Anwendungsbereichs der Mindestbemessungsgrundlage können Unternehmen nun gezielt ihre internen Strukturen und Abrechnungen dokumentieren, um umsatzsteuerliche Risiken zu minimieren.

     
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    Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur noch online möglich

    Die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) ist seit dem 20.7.2025 nur noch online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Dies gilt sowohl für einfache als auch für qualifizierte Abfragen.

     
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    IOSS-Reform: Fernverkauf aus Drittland künftig nur über EU-Registrierung möglich

    Am 13.5.2025 einigte sich der Rat der Europäischen Union (EU) auf eine weitere Reform des Import-One-Stop-Shop-Verfahrens (IOSS). Aufgrund der Reform müssen sich Online-Händler aus dem Drittland auch bei Fernverkäufen unter 150 € künftig entweder über das IOSS regis­trieren oder aufwendige Einzelregistrierungen in jedem belieferten Mitgliedstaat vornehmen, sofern sie ihre Waren nicht über elektronische Schnittstellen verkaufen.

     
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    ViDA: Große Änderungen im Umsatzsteuerrecht

    Am 12.2.2025 hat das Europäische Parlament dem Gesetzesentwurf der Europäischen Union (EU) über das Gesetzespaket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) zugestimmt, wodurch der Weg für umfassende Reformen im europäischen Umsatzsteuerrecht geebnet wurde. Es treibt die Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems voran – insbesondere durch die Einführung der E-Rechnung und erweiterte Meldepflichten –, was Unternehmen kurzfristig vor technische und organisatorische Herausforderungen stellt, langfristig jedoch den grenzüberschreitenden Handel erleichtern soll. Ergänzend sorgen neue Regelungen zur Leistungskettenfiktion und zur Ausweitung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) für mehr Steuer­gerechtigkeit und Kontrolle.

     
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    Keine Steuerbefreiung für mittelbare Vermietungsleistungen an die Seeschifffahrt

    Mit Urteil vom 19.12.2024 (Az. V R 12/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Vermietung von Geräten an ein Hafenumschlagsunternehmen nicht als steuerfreier Umsatz für die Seeschifffahrt gilt. Das Urteil konkretisiert die Voraussetzungen der Steuerbefreiung und stellt klar, dass die Steuerfreiheit grundsätzlich nur greift, wenn die Leistung unmittelbar an den Betreiber eines Seeschiffes erbracht wird.

     
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    Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts in der Systemgastronomie

    Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 22.1.2025, dass die Aufteilung eines Gesamtpreises für Kombiangebote in der Systemgastronomie nach der sog. Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht ist, wenn der anteilige Preis eines Produktes höher ist als dessen Einzelverkaufspreis.

     
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    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 25.6.2020 erstmals die Missbrauchsrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt, wonach der Nachweis einer Ausfuhrlieferung auch durch andere geeignete Belege geführt werden kann. In seinem Schreiben vom 1.7.2025 konkretisiert das BMF seine bisherigen Ausführungen und passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend an.

     

     
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    Zweites Anwendungsschreiben zur E-Rechnung: Was jetzt für Unternehmen wichtig ist

    In unserem Rundschreiben 2/2024 haben wir Ihnen die Regelungen zur E-Rechnung auf Basis des ersten Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 15.10.2024 dargestellt. Nunmehr hat das BMF in einem zweiten Anwendungsschreiben vom 15.10.2025 die Anforderungen an E-Rechnungen erweitert und konkretisiert. Die Einführung der E-Rechnung ist die erste Säule des „VAT in the Digital Age“-Pakets (ViDA), zu dem wir in diesem Rundschreiben ebenfalls berichten (siehe S. 9).

     
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    Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 29.7.2025 (Az. XI B 73/24) entschieden, dass die Umsätze eines Bordellbetriebs dem Betreiber selbst zuzurechnen sind, wenn dieser nach außen als Erbringer der Leistungen auftritt – auch dann, wenn die dort tätigen Personen formal als selbstständig gelten. Maßgeblich ist das tatsächliche Erscheinungsbild des Geschäfts und nicht allein die vertragliche Gestaltung.

     
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    Voraussetzungen einer nicht umsatzsteuerbaren Entnahme mit anschließender Veräußerung

    Mit Urteil vom 3.4.2025 (Az. 5 K 15/24) hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden, dass eine Entnahme nicht steuerbar sein kann, wenn sie zeitlich vor einem Verkauf erfolgt und nach außen erkennbar ist.

     
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    Einstufung und Leistungsort bei Einzweck-Gutscheinen innerhalb von Vertriebsketten

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.4.2024 (Az. C-68/23) hat die Vertriebskette keinen Einfluss auf die Einstufung als Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein. Abgestellt wird auf den Umsatz an den Endverbraucher, sodass die vorhergehenden B2B-Übertragungen innerhalb der Vertriebskette nicht maßgeblich sind. Der Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Union hat in seinen fortgeschriebenen Leitlinien nunmehr zur Folgefrage Stellung genommen, welcher Leistungsort bei B2B-Übertragung eines Einzweck-Gutscheins für die fingierte Leistung zwischen den Unternehmern der Vertriebskette des Gutscheins gilt.

     
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    Umsatzsteuerliche Folgen der vertretungsweisen Übernahme von Notfalldiensten

    Das in Rede stehende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stammt aus Mai 2025 und behandelte die Frage, ob die Übernahme von Notfalldiensten durch einen selbstständigen Allgemeinmediziner Heilbehandlungen oder vielmehr Leistungen eigenständiger Art darstellen, die nicht wie Heilbehandlungen einer Befreiung von Umsatzsteuer unterliegen.

     
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    Unrichtiger Steuerausweis an nicht steuerpflichtige Endverbraucher

    Der Steuerausweis in Rechnungen ist für die Umsatzsteuer ein zentrales Element und gleichzeitig eine Quelle erheblicher Risiken. Nach § 14c Umsatzsteuergesetz schuldet der Aussteller einer Rechnung grundsätzlich die darin ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn sie unzutreffend oder unberechtigt ausgewiesen wurde. Besonders heikel ist die Sachlage, wenn diese Steuerschuld auch gegenüber Endverbrauchern (Nichtunternehmern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind) entsteht. Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1.8.2025 (Az. C-794/23) stellt die bisherigen Annahmen weiter auf den Prüfstand und bringt wichtige Klarstellungen.

     
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    Neues BMF-Schreiben zu Online-Bildungs- und weiteren Veranstaltungen

    Die Digitalisierung der Bildungslandschaft stellt die Umsatzbesteuerung vor neue Herausforderungen. Mit seinem Schreiben vom 29.4.2024 und dem aktualisierten Schreiben vom 8.8.2025 konkretisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) die umsatzsteuerliche Behandlung digitaler Veranstaltungs- und Bildungsformate – mit spürbaren Auswirkungen für Anbieter und Konsumenten. Das neue BMF-Schreiben bringt mehr Flexibilität, aber auch neue Prüfpflichten mit sich.

     
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    Vorsteuerabzug bei Kantinen­nutzungsverträgen

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 26.9.2023 (Az. 5 K 760/20) betrifft die praxisrelevante Frage, ob Arbeitgeber aus Eingangsrechnungen für die vergünstigte Kantinennutzung durch ihre Mitarbeiter Vorsteuer ziehen können.

     
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    Digitaler Marktplatz gilt nicht als Verkäufer von NFTs

    Mit Urteil vom 10.7.2025 hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden, dass digitale Marktplätze nicht zwingend als Verkäufer im Rahmen einer fiktiven Lieferkette anzusehen sind, soweit es sich um Verkäufe von NFTs (Non-Fungible Tokens) handelt.

     
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    Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4.9.2025 entschieden, dass Verrechnungspreisanpassungen innerhalb von Unternehmensgruppen als umsatzsteuerbare Leistungen gelten können. Dies betrifft insbesondere Ausgleichszahlungen, die auf vertraglich vereinbarten Leistungen beruhen. Unternehmen mit entsprechenden Modellen sollten ihre Vertragsgrundlagen und Dokumentationen überprüfen.

     
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    Einfuhrabgabenbefreiung von Rückwaren trotz formaler zollrechtlicher Verstöße

    Die Wiedereinfuhr von Gegenständen in das Gebiet der Europäischen Union (EU) kann der Befreiung von der Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) unterliegen, auch wenn die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, solange kein Täuschungsversuch vorliegt.

     
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