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Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur noch online möglich

Veröffentlicht: 6. November 2025 aus Rundschreiben Umsatzsteuer 2-2025
Von: Karin Korte

Die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) ist seit dem 20.7.2025 nur noch online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Dies gilt sowohl für einfache als auch für qualifizierte Abfragen.

 

Auf diese Änderung weist das Bundesfinanzministerium mit seinem Schreiben vom 6.6.2025 hin. Hintergrund der Änderung ist eine entsprechende Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.

Bestätigungsanfragen können seit dem 20.7.2025 ausschließlich via Online-Formular, abrufbar unter www.bzst.de, oder über die vom BZSt bereitgestellte Schnittstelle gestellt werden. Schriftliche und telefonische Bestätigungsanfragen werden seit dem 20.7.2025 nicht mehr durch das BZSt bearbeitet.

Die Abfrage kann jeder Unternehmer nutzen, der Inhaber einer deutschen USt-IdNr. ist.

Das Ergebnis der Online-Abfrage ist zu Nachweiszwecken durch Aufbewahrung des Ausdrucks, durch Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemeingültigen Format oder als Screenshot zu belegen. Erfolgt die Abfrage mittels Schnittstelle, ist das Ergebnis einer qualifizierten Abfrage über den vom BZSt empfangenen Datensatz als Belegnachweis zu führen.

Empfehlung

Unternehmen sollten die Online-Abfrage in ihre Prozesse integrieren, um die Voraussetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht zu gefährden.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Umsatzsteuerberatung

Dipl.-Kff. Karin Korte

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

+49 521 2993358

 

Rundschreiben
Umsatzsteuer 2-2025

Veröffentlicht: 6. November 2025

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