Energie-Sofortmaßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern
Veröffentlicht: 2. Juni 2026
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2026
Von:
Emiliano Immanuel Krohn,
Prof. Dr. Oliver Middendorf
Als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise hat der Gesetzgeber eine befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe beschlossen. Flankiert werden sollte diese Maßnahme durch eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer. Ziel war eine schnelle und spürbare Entlastung von Wirtschaft und privaten Haushalten. Der Entlastungsprämie für Arbeitnehmer hat der Bundesrat am 8.5.2026 nicht zugestimmt. Sie wird von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes wurde die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter abgesenkt. Unter Berücksichtigung des darauf entfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent je Liter. Die Absenkung gilt auch für steuerlich gleichgestellte Kraftstoffäquivalente und dient der kurzfristigen Abmilderung der zuletzt stark schwankenden Kraftstoffpreise.
Die Maßnahme ist ausdrücklich zeitlich befristet und reagiert auf den infolge des Iran-Krieges entstandenen akuten Preisschock auf den Energiemärkten. Insgesamt rechnet der Gesetzgeber mit einer Entlastung von rund 1,6 Mrd. € für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen.
Begleitend zur Energiesteuersenkung hatte die Bundesregierung eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie geplant. Diese sollte es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Arbeitnehmern freiwillig und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Betrag von bis zu 1.000 € steuer- und abgabefrei auszuzahlen. Die Auszahlung hätte bis zum 30.6.2027 vorgenommen werden können.
Obwohl der Bundestag diese Entlastungsprämie am 24.4.2026 beschlossen hatte, verweigerte der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung, da Fragen zur Finanzierung zwischen Bund und Ländern nicht geklärt waren. Die Entlastungsprämie wird nun von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt.
FAZIT
Die von der Bundesregierung geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie wird nicht kommen. Entlastungen von Unternehmen und Arbeitnehmern erfolgen derzeit ausschließlich über die befristete Senkung der Kraftstoffpreise.
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