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Geplante Stärkung von Verbraucher­rechten durch Recht auf Reparatur

Veröffentlicht: 24. Februar 2026 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2026
Von: Dr. Andreas Börger

Das Bundesjustizministerium hat am 15.1.2026 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten veröffentlicht. Verbraucher erhalten darin ein neues Recht auf Reparatur, das für technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten wird.

 

Mit dem vom Bundesjustizministerium am 15.1.2026 veröffentlichten Gesetzesentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten wird das Ziel verfolgt, die europäische Richtlinie zur Förderung nachhaltigen Konsums und zur Stärkung des Verbraucherschutzes bis zum 31.7.2026 in nationales Recht umzusetzen. Ein Vorhaben, das im Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal steht, Verbraucherrechte modernisiert und zugleich Hersteller vor neue Herausforderungen stellen kann.

Für die Umsetzung des Rechts auf Reparatur sind u. a. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere im Kaufrecht, vorgesehen. Wird ein Gerät nach dem Kauf defekt, so ist der Hersteller künftig zur unentgeltlichen oder zur Reparatur zu einem angemessenen Preis verpflichtet. Nach derzeitigem Entwurf kann dieses Recht bei Waschmaschinen mindestens zehn Jahre und bei Smartphones mindestens sieben Jahre geltend gemacht werden. Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder sofern der Mangel erst nach Gefahrübergang entsteht, wird das Recht auf Reparatur greifen.

Bei der Entscheidung für eine Reparatur sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Verbraucher, die die Reparatur einem neuen Produkt vorziehen und so Waren länger nutzen, sollen damit privilegiert werden, wobei Hersteller auch nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen. Der Mehraufwand für Hersteller wird je nach bereits bestehender Infrastruktur für Reparaturdienstleistungen variieren. Das Recht auf Reparatur soll einen spürbaren Beitrag zur Nachhaltigkeit des Konsumverhaltens der Gesellschaft leisten.

Der Gesetzesentwurf wurde bereits an die Länder und Verbände sowie interessierte Kreise zur Stellungnahme übermittelt. Die Frist endete am 13.2.2026.

FAZIT

Hersteller sollten die Gelegenheit nutzen, sich bereits vorab auf die bevorstehende Regelung vorzubereiten, und ein Konzept für die Reparaturen entwickeln.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Nachhaltigkeitsberatung

Dr. Andreas Börger

Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner

+49 521 2993232 (Sekretariat)

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 1-2026

Veröffentlicht: 24. Februar 2026

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