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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Veröffentlicht: 21. Mai 2024 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2024
Von: Sebastian Brinkmann

Am 15.2.2024 ist die novellierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ in Kraft getreten. Die bisherige Förderrichtlinie wurde deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Zudem ist der Förder­umfang erweitert worden.

 

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft ist das Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert.

Förderanträge können seit dem 15.2.2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

Die Richtlinie ist modular aufgebaut und sieht folgende Förderungen vor:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationsplan
  • Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Die Förderquoten sind unterschiedlich hoch ausgestaltet und abhängig von der Unternehmensgröße.

In Modul 1 werden beispielsweise der Erwerb und die Installation/Montage folgender Anlagen bzw. Komponenten mit 20 % bzw. 25 % gefördert:

  • Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe
  • Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen zum Transport von Flüssigkeiten
  • Hocheffiziente Ventilatoren
  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Weitere „Highlights“ aus den oben genannten Modulen sind die Förderungen von
  • Wärmepumpen (bei Bezug von Strom aus erneuer­baren Quellen),
  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
  • Energiemanagementsoftware sowie von Schulungen des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software,
  • elektrischen Schweißgeräten,
  • Lackierkabinen,
  • Dekarbonisierungsboni für Maßnahmen zur Elek­trifizierung von Prozessen, zur Wasserstoffnutzung sowie zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung und von
  • unterschiedlichen Anlagen für kleine Unternehmen.

FAZIT

Das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ ist sehr breit aufgestellt, sodass viele Ressourcen- und Energieeffizienzmaßnahmen abgedeckt werden. Bei größeren geplanten Investitionen sollte die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Förderung geprüft werden!

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aktuell 2-2024

Veröffentlicht: 21. Mai 2024

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