STEUERN
Erstinstanzliches Urteil erleichtert konzerninterne Finanzierung mit Tochtergesellschaften in der EU: Zinslose Darlehen können steuerlich anzuerkennen sein
Zinslose und unbesicherte Darlehen innerhalb von Konzernen geraten regelmäßig ins Visier steuerlicher Betriebsprüfungen. Die Finanzverwaltung stuft solche Finanzierungen häufig als fremdunüblich ein und nimmt entsprechende Einkünftekorrekturen vor.
Steueränderungsgesetz 2025
Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, steuerliche Rahmenbedingungen gezielt zu modernisieren und gesellschaftliche Entwicklungen steuerlich zu begleiten. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und sollen die Gastronomie, das Ehrenamt, den Wohnungsbau sowie Berufspendler fördern.
Standortfördergesetz 2025
Am 10.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Standortfördergesetz verabschiedet. Ziel ist es, den Finanzstandort Deutschland gezielt zu stärken und attraktiver zu gestalten. Es sieht u. a. Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen vor – etwa bei der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle oder in wirtschaftlich herausfordernden Situationen. Langfristig soll das Gesetz dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu erhöhen und seine Modernisierung voranzutreiben.
Aktivrentengesetz
Am 15.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter beschlossen – das sog. Aktivrentengesetz. Ziel ist es, freiwillige Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu gestalten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Anpassung des Mindeststeuergesetzes
Ende 2023 ist in Deutschland das Mindeststeuergesetz in Kraft getreten. Mittlerweile wurden auf internationaler Ebene zwei neue Verwaltungsleitlinien veröffentlicht, die eine Anpassung des deutschen Mindeststeuergesetzes erfordern. Deutschland hat sich verpflichtet, derartige Verwaltungsleitlinien innerhalb von 24 Monaten umzusetzen.
Richtiger Empfängername bei Überweisungen an die Finanzverwaltung
Seit dem 9.10.2025 sind alle Banken im EuroZahlungsverkehrsraum (SEPA) verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Dies gilt auch bei Überweisungen an die Finanzverwaltung. Weicht der Name des Kontoinhabers ab, erhält der Zahler eine Warnung in Form einer Ampelanzeige (grün, gelb, rot) und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigeben oder stoppen möchte.
Zweites Anwendungsschreiben zur E-Rechnung
Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2025 das zweite Anwendungsschreiben zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht. Im Vergleich zu dem am 25.6.2025 bekannt gemachten Entwurf, über den wir in der Ausgabe 3/2025 von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ ausführlich berichtet haben, gibt es diverse Erweiterungen und Konkretisierungen an verschiedenen Stellen. Die Neuerungen sollten zeitnah in die Unternehmensprozesse integriert werden.
Verfassungsmäßigkeit der Mindestgewinnbesteuerung
Am 23.7.2025 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die gesetzlichen Regelungen zur sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind. Die Entscheidung betrifft Kapitalgesellschaften und bestätigt die seit dem Jahr 2004 geltende Praxis der zeitlich gestreckten Verlustverrechnung.
RECHT
Erforderlichkeit der Eintragung einer eGbR ins Grundbuch bei Grundstücksgeschäften
Der Bundesgerichtshof beschloss am 3.7.2025, dass sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei Grundstücksgeschäften im Gesellschaftsregister registrieren und als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) in das Grundbuch eintragen lassen muss, bevor eine nach dem 31.12.2023 beantragte Übertragung des Grundstücks im Grundbuch vollzogen werden kann.
Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Der am 3.9.2025 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sieht die Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung vor. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Umweltschutz in Lieferketten. Das Gesetz soll nun bürokratieärmer und somit unternehmensfreundlicher gestaltet werden.
Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons
Die Bundesregierung plant die Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons bei online geschlossenen Verträgen. Mit dem am 16.10.2025 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf sollen die europäischen Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden.
Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Das Bundesjustizministerium plant die Modernisierung des Produkthaftungsrechts. Der am 11.9.2025 veröffentlichte Gesetzentwurf ist die erstmalige weitgehende Reformierung des Produkthaftungsrechts seit 1989 und dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts. Damit soll die Funktion des Binnenmarktes garantiert sowie das hohe Schutzniveau für Geschädigte sichergestellt werden.
WIRTSCHAFT
Aktuelles zur deutschen Sonderregelung für Kundenanlagen
Der Bundesgerichtshof hat sich am 13.5.2025 der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen, wonach die deutsche Sonderregelung für sog. Kundenanlagen europarechtswidrig ist. Unternehmen sollten prüfen, ob sie künftig als Netzbetreiber gelten und regulatorischen Pflichten unterliegen.
DIGITALISIERUNG
Neue Anforderungen an die digitale Buchführung
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff wurden am 14.7.2025 aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst.
NACHHALTIGKEIT
Stand des Gesetzgebungsprozesses zur Umsetzung der CSRD in Deutschland
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bereits Anfang 2023 in Kraft getreten und hätte für ihr Wirksamwerden in den einzelnen europäischen Ländern seitens der Mitgliedstaaten bis spätestens zum 6.6.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Neben einer Reihe anderer Länder ist auch Deutschland dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen und befindet sich daher in einem Vertragsverletzungsverfahren. Da dieses mit entsprechenden Strafzahlungen verbunden ist, drängen die politischen Instanzen nunmehr auf eine schnelle Umsetzung.