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Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Veröffentlicht: 26. August 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2025
Von: Dr. Andreas Börger

Durch den Gesetzentwurf vom 13.6.2025 zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung sollen notarielle und sonstige Beurkundungsverfahren durch die Möglichkeit zur Errichtung elektronischer Dokumente entlastet werden. Dies betrifft sowohl die elektronische Aktenführung bei Gerichten als auch die Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern.

 

Der Bundestag hat am 27.6.2025 den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vom 13.6.2025 zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung in erster Lesung beraten. Derzeit erfolgt das Beurkundungsverfahren papiergebunden. Ausnahmen sieht das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, z. B. bei der Beurkundung mittels Videokommunikation.

Bei der Beurkundung von Willenserklärungen in Anwesenheit der Beteiligten vor einem Notar sind papierförmige Niederschriften verpflichtend. Seit dem Jahr 2022 werden notarielle Urkunden im sog. elektronischen Urkundenarchiv verwahrt, was bei der Errichtung der Urkunden in Papierform jedoch einen Medientransfer erfordert. Dieser Prozess ist zeit- und personalintensiv und soll nun durch den Gesetzentwurf vereinfacht werden. 

Ab dem 1.1.2026 soll die elektronische Aktenführung bei Gerichten verpflichtend sein. Die Kommunikation von Notariaten und Gerichten erfolgt bereits weitestgehend elektronisch und soll nun in Hinblick auf die Kommunikation von Behörden und Bürgern erweitert werden. Der Gesetzentwurf ermöglicht die elektronische Beurkundung von Willenserklärungen in Anwesenheit des Notars.

Der Gesetzentwurf sieht keine verpflichtende Durchführung von elektronischen Präsenzbeurkundungen vor. Die Errichtung der Urkunde in Papierform bleibt zulässig. Dennoch sollen durch den Gesetzentwurf Kapazitäten eingespart, Prozesse beschleunigt und der Rechtsverkehr insgesamt digitalisiert werden. 

Fazit

Durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Prozessbeurkundung würden insbesondere notarielle Beurkundungsverfahren für die Beteiligten komfortabler, praktischer und digitaler.

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Digital Compliance

Dr. Andreas Börger

Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner

+49 521 2993232 (Sekretariat)

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 3-2025

Veröffentlicht: 26. August 2025

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