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Digitalisierung zivilrechtlicher Verfahren

Veröffentlicht: 26. August 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2025
Von: Dr. Andreas Börger

Durch den Gesetzentwurf vom 16.7.2025 zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit soll vor dem Amtsgericht ein neues Online-Verfahren für Klagen erprobt werden. Ziel ist es, die Justiz zu digitalisieren und den Zugang zum Recht attraktiver und benutzerfreundlicher zu machen.

 

Am 16.7.2025 hat die Bundesregierung den Gesetz­esentwurf des Bundesjustizministeriums zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen und damit in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Ziel ist die Digitalisierung und die Steigerung der Effizienz der Justiz sowie die damit verbundene Unterstützung der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Diese Nachhaltigkeitsziele fordern den gleichberechtigten Zugang aller Menschen zur Justiz und den Aufbau leistungsfähiger, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen. 

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und Bundesrat wird die Erprobung an ausgewählten Amtsgerichten beginnen. Zum einen erstreckt sich die Erprobung auf die Erfassung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht, die auf die Zahlung von Geldsummen gerichtet sind. Durch das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird Bürgern die Möglichkeit gegeben, ihre Ansprüche im Alltag vorteilhafter geltend zu machen. Des Weiteren sollen gesetzliche Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Eingabesysteme bei einer Klageerhebung und der weiteren Kommunikation im Zivilprozess geschaffen werden. Zudem erhofft sich der Gesetzgeber durch die Öffnung der Zivilprozessordnung eine verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationstechniken. 

Ein Vorteil dieser Maßnahmen ist die mit der Einführung der Online-Verfahren verbundene Herabsenkung von Gerichtsgebühren im Vergleich zum herkömmlichen Zivilverfahren. Dadurch wird ein wirtschaftlich attraktiver Zugang zum Recht für niedrigschwellige Anforderungen geschaffen. Das Online-Verfahren soll auch dazu beitragen, dass die Arbeit an Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffes und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner erfolgt.

Fazit

Das geplante zivilrechtliche Online­Verfahren soll Rechtsuchenden ermöglichen, als Bürger ihre Ansprüche mit niedrigen Streitwerten in einem nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Digital Compliance

Dr. Andreas Börger

Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner

+49 521 2993232 (Sekretariat)

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 3-2025

Veröffentlicht: 26. August 2025

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