Gesetzentwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Veröffentlicht: 23. Mai 2023
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023
Von:
Dr. Andreas Börger
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zukünftig die Zuwanderung von Fachkräften mit beruflicher, nicht akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken nach Deutschland weiter erleichtern. Die bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.
Der Gesetzentwurf vom 29.3.2023 sieht eine Erweiterung des Rahmens für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union vor. Dazu soll auf Basis eines Punktesystems eine „Chancenkarte“ für Personen mit ausländischem, mindestens zweijährigem Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss eingeführt werden. Auswahlkriterien sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sein.
Auch die für die Fachkräfteeinwanderung bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe sollen spürbar abgesenkt werden. Für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss ist eine niedrige Mindestgehaltsschwelle geplant.
Zudem erhofft sich die Bundesregierung mit der Möglichkeit, schneller eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, eine Erhöhung der Attraktivität für einwandernde Fachkräfte. Dazu soll es – statt wie bisher nur für Studieninteressierte – auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und Ausbildungsinteressierte die Möglichkeit geben, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Voraussetzung dafür ist, dass deutsche Sprachkenntnisse vorliegen und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird.
Fazit
Die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen frühestens zum 1.12.2023 in Kraft treten.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich: