Neufassung des IDW S 1 – die wichtigsten Änderungen
Veröffentlicht: 22. Mai 2026
Von:
Miriam Roll,
Heike Frensemeier,
Prof. Dr. Dana Doege
Mit dem IDW S 1 i.d.F. 2026 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) die Neufassung der zentralen Leitlinie für Unternehmensbewertungen in Deutschland veröffentlicht. Die Neufassung präzisiert wesentliche Grundlagen der Unternehmensbewertung, greift Erfahrungen aus der Bewertungspraxis auf und stärkt zugleich die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters. Der Standard soll nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Bewertungsergebnisse sicherstellen.
Nach längerer Diskussion wurde in der IDW Life 04/2026 der finale IDW S 1 i.d.F. 2026 veröffentlicht. Der neue Standard schärft die Ausrichtung am konkreten Bewertungsanlass und stärkt zugleich die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters.
Die Neufassung entwickelt unter anderem zentrale Wertkonzepte für die Unternehmensbewertung weiter. Der Standard betont neben dem objektivierten Wert nun ausdrücklich das Konzept des plausibilisierten Entscheidungswerts in Abhängigkeit von der Perspektive der Bewertung und integriert dieses in neu definierte Rollen bzw. Funktionen des Wirtschaftsprüfers.
Die Funktionen des Wirtschaftsprüfers, als
- neutraler Gutachter,
- neutraler Sachverständiger i. S. des IDW S 1 oder
- Berater
sind künftig konsequent mit dem Umfang und der Tiefe der Plausibilitätsbeurteilungen der Planung verbunden. Dabei differenziert der Standard entsprechend der obigen Reihenfolge zwischen einer vollumfänglichen, einer ausreichenden und keiner bzw. keiner ausreichenden Plausibilitätsbeurteilung. Zudem wird durch die klare Abgrenzung zwischen Managementplanung und der Zukunftserfolgsplanung, als Bewertungsgrundlage, der Plausibilitätsbeurteilung des Bewerters deutlich mehr Verantwortung beigemessen.
In der Praxis soll die gezielte Ausrichtung der Plausibilitätsbeurteilung am jeweiligen Anlass sowie am konkret vereinbarten Auftrag zu einer erhöhten Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz in der Bewertungspraxis führen.
Für die Praxis bedeutet dies: Bewertungsanlässe, Auftragsumfänge und Berichterstattungen sind künftig noch sorgfältiger aufeinander abzustimmen.
Weitere Neuerungen bzw. Klarstellungen betreffen daneben den Einbezug und die Ansatzmaßstäbe für Synergien, die Verantwortlichkeit des Bewerters bei der Ableitung einer ewigen Rente über eine Übergangsphase (Phasenmodell) oder die Relevanz von Marktpreisen.
Der aktualisierte Standard ist grundsätzlich auf alle Bewertungsstichtage nach Veröffentlichung anzuwenden; eine Anwendung auf frühere Bewertungsstichtage ist zulässig, wenn dies im Bewertungsauftrag vereinbart wird. Damit ist aber auch der IDW S 1 i.d.F. 2008 für Stichtage vor Veröffentlichung der Neufassung weiterhin praxisrelevant.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Dipl.-Kff. Miriam Roll
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung, Partnerin