Nick Peetz, B.A.
Fachmitarbeiter Prüfung und Steuern
18. November 2025
Umsatzsteuer: Weiterberechnung von Leistungen einer aktiven Holding
Der Europäische Gerichtshof entschied am 3.7.2025 zur umsatzsteuerlichen Organschaft und rückte die differenzierte Behandlung von Leistungen einer aktiven Holding an ihre Tochtergesellschaften in den Fokus. Die Finanzverwaltung darf nicht mehr pauschal von einer einheitlichen Leistung ausgehen, sondern muss jede einzelne Dienstleistung gesondert betrachten. Unternehmen sind nun gefordert, ihre internen Leistungsbeziehungen transparenter und marktgerecht zu gestalten.
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