Zölle: Verschiebung des Inkrafttretens länderspezifischer reziproker Zölle auf den 1. August 2025
Veröffentlicht: 16. Juli 2025
Von:
Karin Korte
Bisherige Entwicklung
Am 2. April 2025 hat der US-Präsident den Notstand ausgerufen und auf das bestehende Warenhandelsdefizit der USA mit der Erhebung reziproker Zölle reagiert. Die Einführung dieser Zölle sollte ursprünglich für einen Zeitraum von 90 Tagen, also bis zum 9. Juli 2025 ausgesetzt werden. Für die Zwischenzeit wurde ein einheitlicher Wertzoll in Höhe von 10 % auf alle Waren der gelisteten ausländischen Handelspartner - mit Ausnahme der Volksrepublik China - erhoben.
Aktuelle Entwicklung
Mit seinem Dekret vom 7. Juli 2025 hat Donald Trump die Aussetzung der gegenseitigen Zölle nun noch einmal bis zum 1. August 2025 verlängert. Der bislang geltende Zollsatz von 10% bleibt somit weiterhin bestehen.
Gleichzeitig hat der US-Präsident bereits einige Länder per Brief über die ab dem 1. August 2025 für sie geltenden Zölle informiert. Darunter befinden sich unter anderem Japan, Korea (25%), Südafrika (30 %) sowie Indonesien (32%), Bangladesch (35%) und Thailand (36 %). Die Zollsätze weichen teilweise von den im April bekanntgegebenen Zöllen ab.
Ob es bei den am 2. April 2025 bekanntgegebenen Zöllen für die im Anhang des Dekrets 14257 aufgelisteten Länder bleibt, ist damit zweifelhaft.
Donald Trump hat bereits weitere Briefe angekündigt. Die Europäische Union hat bislang (Stand: 11. Juli 2025) noch keinen Brief erhalten.
Fazit
Die Einführung der neuen Zölle ist zwar zeitlich aufgeschoben, die Verunsicherung in den Märkten bleibt jedoch weiterhin bestehen. Sollte sich der Handelskonflikt weiter verschärfen, drohen empfindliche Störungen internationaler Lieferketten. Bereits jetzt führen erschwerte Planungen aufgrund bestehender Unsicherheiten bei deutschen und europäischen Unternehmen zu einem Aussetzen geplanter Investitionen in den USA. Ob eine Einigung in dem Zollkonflikt zwischen der EU und den USA erreicht werden kann und welchen Inhalt die Einigung schließlich haben wird, bleibt weiterhin ungewiss.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
Mehr zum Bereich: