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Steuervereinfachungspaket der Europäischen Kommission

Veröffentlicht: 25. August 2026 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2026
Von: Claudia Surkamp

Die Europäische Kommission verabschiedete am 24.6.2026 ein Steuerreformpaket. Ziel ist, die europäischen Steuervorschriften im Bereich der direkten Besteuerung zu vereinfachen, Unternehmen zu entlasten und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern.

 

Das am 24.6.2026 von der Europäischen Kommission verabschiedete Steuerreformpaket umfasst zwei Vorschläge, zum einen die Omnibus-Richtlinie zur Besteue­rung und zum anderen die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.

Die Omnibus-Richtlinie sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:

  • Es soll eine Befreiung von der Quellensteuer für alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der Europäischen Union erfolgen.
  • Unnötige Beschränkungen für echte Fremd- und Marktfinanzierungen sollen beseitigt und Investitionen im Binnenmarkt dadurch gefördert werden. Die Zinsschrankenregelung soll vereinfacht werden, indem Umsetzungsoptionen eliminiert und die Bagatellgrenze verbindlich festgelegt wird.
  • Überlappende Bestimmungen zwischen den Vorschriften für von Inländern beherrschte ausländische Unternehmen und der globalen Mindeststeuer sollen beseitigt werden

Die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden soll den rechtlichen Rahmen im Bereich der direkten Steuern vereinfachen und die Rechtssicherheit verbessern. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Berichtspflichten für multinationale Unternehmensgruppen, die dem Mindeststeuersatz von 15 % unterliegen, sollen aufgehoben werden.
  • Außerdem sollen weitere für alle europäischen Unternehmen geltende Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen gestrichen werden.
  • Der Meldeschwellenwert für den Online-Warenhandel soll erhöht werden. Dadurch entfallen die Meldepflichten für mehr als 10 Millionen private Verkäufer, insbesondere für diejenigen, die Ge­brauchtwaren verkaufen.
  • Es soll ein neues Instrument zur Überprüfung von Steueridentifikationsnummern eingeführt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Steuerverwaltungen alle gemeldeten Steuerzahler effizient und wirksam identifizieren können.

HINWEIS

Das Reformpaket muss noch dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Europäischen Rat zur Annahme vorgelegt werden.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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aktuell 3-2026

Veröffentlicht: 25. August 2026

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
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