Steuerliche Erfassung von Kryptotransaktionen
Veröffentlicht: 24. Februar 2026
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2026
Von:
Lukas Engelage,
Evelyn Osang
Am 22.12.2025 wurde das „Gesetz zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen“ veröffentlicht. Künftig müssen Plattformen und Dienstleister bestimmte Krypto-Transaktionen automatisch an die Finanzbehörden melden. Dadurch steigt die Transparenz.
Der Markt für digitale Finanzprodukte gewinnt seit Jahren an Bedeutung und infolgedessen werden vermehrt Einkünfte aus Kryptowerten erzielt. Die Besteuerung der Einkünfte aus Kryptowerten stellt für die Finanzbehörden aufgrund des dezentralen Charakters eine Herausforderung dar. Insbesondere Informationen von Kryptowerte-Dienstleistungen ausländischer Anbieter können nur mit großem Aufwand erlangt werden.
Am 22.12.2025 wurde das „Gesetz zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen“ veröffentlicht. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die europäische DAC-8-Richtlinie um und schafft erstmals eine verbindliche Meldepflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Durch das Gesetz werden keine neuen Besteuerungstatbestände oder -rechte eingefügt, es enthält ausschließlich verfahrensrechtliche Regelungen.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen künftig relevante Transaktionen ihrer Nutzer, insbesondere Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge oder Transfers, an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sollen bisherige Kontrolllücken geschlossen und Steuerumgehungen erschwert werden. Neben den klassischen Kryptowährungen werden auch digitale Zahlungsinstrumente (z. B. E-Geld oder digitales Zentralbankgeld) von den erweiterten Meldepflichten erfasst. Die Meldung erfolgt jährlich, spätestens bis zum 31.7., für das vorangegangene Kalenderjahr elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern.
Steuerpflichtige müssen mit deutlich mehr Datenaustausch zwischen Kryptoplattformen und Finanzbehörden rechnen. Bei fehlenden Nachweisen drohen Schätzungen. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sollten ihre Dokumentationen von Wallets, Transaktionen und Herkunftsnachweisen rechtzeitig auf die neue Rechtslage anpassen.
FAZIT
Eine lückenlose Dokumentation aller Kryptoaktivitäten ist künftig unverzichtbar. Die Finanzverwaltung wird gemeldete Plattformdaten mit den Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Schätzungen führen.
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