Standortfördergesetz 2025
Veröffentlicht: 18. November 2025
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 4-2025
Von:
Florian Hennig
Am 10.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Standortfördergesetz verabschiedet. Ziel ist es, den Finanzstandort Deutschland gezielt zu stärken und attraktiver zu gestalten. Es sieht u. a. Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen vor – etwa bei der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle oder in wirtschaftlich herausfordernden Situationen. Langfristig soll das Gesetz dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu erhöhen und seine Modernisierung voranzutreiben.
Deutschland braucht mehr private Investitionen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Viele Unternehmen beklagen eine übermäßige Bürokratie und unzureichende staatliche Unterstützung. Das neue Standortfördergesetz, dessen Entwurf am 10.9.2025 von der Bundesregierung beschlossen wurde, soll hier gezielt Abhilfe schaffen.
Ziel des Gesetzes ist es, Investitionen in Deutschland zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen und die Rahmenbedingungen für Infrastruktur- und Energieprojekte zu verbessern. Damit soll der Finanzstandort Deutschland insgesamt attraktiver und zukunftsfähiger werden.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung junger, dynamischer Unternehmen. Um die Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups zu verbessern, werden gezielt Impulse und Anreize für Venture-Capital-Geber gesetzt. Ein zentraler Hebel ist dabei die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden. Solche Gewinne sollen bis zu einem Betrag von 2 Mio. € steuerfrei bleiben – vorausgesetzt, sie werden vollständig reinvestiert.
Darüber hinaus soll das Gesetz die Möglichkeiten für Investmentfonds erweitern, in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu investieren. Bislang dürfen diese das Kapital der Anleger ausschließlich in Wertpapiere, Immobilien und ähnliche Vermögenswerte investieren. Die direkte Beteiligung an gewerblichen Unternehmen – etwa in Produktion, Handwerk, Handel oder Dienstleistungen – ist grundsätzlich ausgeschlossen, wobei für Immobilienfonds bestimmte Ausnahmen gelten. Mit dem neuen Gesetz werden die Ausnahmeregelungen erweitert, um mehr Investitionen in den Bereichen „Erneuerbare Energien“ und „Infrastruktur“ zu mobilisieren. Die Ausnahmeregelung soll dabei nicht auf Immobilienfonds begrenzt sein, sondern grundsätzlich für alle Investmentfonds gelten. Im Gegenzug entfallen bisherige Steuerbefreiungen für solche Fonds, um Wettbewerbsnachteile für regulär besteuerte Unternehmen zu vermeiden.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Bürokratieabbau. Die Bürokratiekosten sollen um 25 % gesenkt werden. Dazu werden überflüssige Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen – u. a. das sog. Millionenkreditmeldewesen.
Fazit
Es ist sehr begrüßenswert und in der heutigen Zeit sogar notwendig, dass für Investmentfonds die Investition in erneuerbare Energien und Infrastruktur erleichtert werden soll. Da das Gesetzgebungsverfahren aber noch ganz am Anfang steht, bleibt abzuwarten, welche Veränderungen sich noch ergeben.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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