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Richtiger Empfängername bei Überweisungen an die Finanzverwaltung

Veröffentlicht: 18. November 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 4-2025
Von: Evelyn Osang

Seit dem 9.10.2025 sind alle Banken im Euro­Zahlungsverkehrsraum (SEPA) verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Dies gilt auch bei Überweisungen an die Finanzverwaltung. Weicht der Name des Kontoinhabers ab, erhält der Zahler eine Warnung in Form einer Ampelanzeige (grün, gelb, rot) und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigeben oder stoppen möchte.

 

Seit dem 9.10.2025 gilt eine verpflichtende Empfängerüberprüfung für alle Banken im Euro­Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Dabei wird vor Ausführung der Überweisung geprüft, ob der vom Zahler eingegebene Name mit der IBAN des Empfängers übereinstimmt. Stimmen Name und IBAN überein, kann die Überweisung problemlos ausgeführt werden. Weicht der Name des Kontoinhabers ab, erhält der Zahler eine Warnung in Form einer Ampelanzeige (grün, gelb, rot) und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigeben oder stoppen möchte.

Besondere Aufmerksamkeit ist dabei bei Überweisungen an Finanzämter erforderlich, da Behördennamen genau festgelegt sind. Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass das System einen Fehler meldet oder die Zahlung verzögert wird. Die richtige Angabe des Empfängernamens hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab:

Bundesland Empfängerbezeichnung
Baden-Württemberg Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Stuttgart)
Bayern Freistaat Bayern
Berlin Berliner Finanzämter
Brandenburg Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Potsdam)
Bremen Finanzkasse in der LHK Bremen / Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse)
Hamburg Steuerkasse Hamburg
Hessen Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Frankfurt am Main)
Mecklenburg-Vorpommern Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Neubrandenburg)
Niedersachsen Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Göttingen)
Nordrhein-Westfalen Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Düsseldorf-Mitte)
Rheinland-Pfalz Finanzamt Idar-Oberstein
Saarland Finanzamt Saarlouis -Finanzkasse-
Sachsen Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Leipzig I)
Sachsen-Anhalt Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Naumburg)
Schleswig-Holstein Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Neumünster)
Thüringen Freistaat Thüringen

Empfehlung

Vor jeder Überweisung an das Finanzamt sollte daher geprüft werden: Ist der Empfängername exakt so angegeben, wie es das Bundesland vorsieht? Enthält der Name keine Tippfehler oder keine abgekürzten Formen? Ist die IBAN korrekt übernommen?

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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aktuell 4-2025

Veröffentlicht: 18. November 2025

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