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Gesetzesentwurf für Steuer auf Kunststoffverpackungen ab Juli 2027

Veröffentlicht: 9. Oktober 2026
Von: Karin Korte

Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung einer Steuer auf Kunststoffverpackungen ab Juli 2027 vor. Geplant sind jährliche Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro.

 

Die Steuer soll auf Kunststoffverpackungen, Verpackungsfolien, Deckel, Verschlüsse, Kunststoffkapseln und Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 % anfallen. Die geplante Steuer soll 550 Euro/Tonne betragen. Schuldner der Steuer sollen Hersteller und Importeure der betroffenen Kunststoffverpackungen sein.

Für Verpackungen aus Rezyklat kann die Steuer auf Antrag entfallen. 

Durch die Neueinführung der Steuer soll einerseits der Verbrauch von Kunststoffverpackungen gesenkt werden und andererseits Einnahmen in den Staatshaushalt fließen, die zur Kostendeckung der von Deutschland an die EU abzuführenden Abgaben auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle verwendet werden sollen. 

Die Regierung beziffert die zu erzielenden Mehreinnahmen auf rund 805 Millionen Euro für 2027. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen rund 1,5 Milliarden Euro betragen.

Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der Abstimmung, so dass noch mit Anpassungen gerechnet werden muss.

FAZIT

Die geplante Einführung der Steuer auf Kunststoffverpackungen wird betroffene Unternehmen mit zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand belasten.

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Steuerberatung

Dipl.-Kff. Karin Korte

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

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