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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Veröffentlicht: 26. August 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2025
Von: Evelyn Osang

Ein zentraler Bestandteil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV vom 29.10.2024 ist die Modernisierung der Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Ab dem 1.1.2026 sollen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte digital bereitgestellt werden, ohne dass es einer ausdrücklichen Einwilligung der Steuerpflichtigen bedarf.

 

Bislang erfolgt die Bekanntgabe von Steuerbeschei­den – selbst bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung – in der Regel per Post. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Steuerpflichtige ausdrücklich der elektronischen Bereitstellung zugestimmt hat.

Diese Rechtslage ändert sich zum 1.1.2026. Ab diesem Zeitpunkt werden Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte nur noch elektronisch bereitgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder der Steuerpflichtige oder der vom ihm beauftragte Steuerberater über ein Nutzerkonto bei der Finanzverwaltung verfügt, beispielsweise bei ELSTER. Es wird empfohlen, das Nutzerkonto regelmäßig zu prüfen oder die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren. 

Die bisher erforderliche Einwilligung in den elektronischen Versand entfällt. Wer seine Steuerbescheide weiterhin in Papier erhalten möchten, muss den postalischen Versand bei der Finanzverwaltung beantragen.

Unabhängig von der Form der Zustellung gelten Steuerbescheide vier Tage nach elektronischer Bereitstellung bzw. nach postalischer Aufgabe als bekannt gegeben. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die einmonatige Einspruchsfrist.

Empfehlung

Mit dieser Umstellung verfolgt die Finanzverwaltung das Ziel, die Kommunikation mit den Steuerpflichtigen effizienter und digitaler zu gestalten. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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aktuell 3-2025

Veröffentlicht: 26. August 2025

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